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Gericht verbietet Ufo-Streik - für heute

10. November 2015

Ein Arbeitsgericht hat den Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa untersagt - am Dienstag und nur für Düsseldorf. Noch ist der Streik aber nicht beendet. Außerdem steht noch ein Schlichtungsangebot im Raum.

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Lufthansa Flugbegleiterin
Bild: picture-alliance/dpa/I. Kjer

Im Tarifstreit mit den Flugbegleitern hat die Lufthansa einen Teilerfolg vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf errungen. Das Gericht gab am Dienstag dem Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung statt und untersagte für Dienstag weitere Streikmaßnahmen am Standort Düsseldorf, wie das Gericht am späten Nachmittag mitteilte.

Das Gericht halte den Ausstand für rechtswidrig, da die Gewerkschaft Ufo ihre Streikziele nicht ausreichend formuliert habe. Tarifziele müssten aber klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe die Gewerkschaft nicht getan. Die einstweilige Verfügung bezieht sich nicht auf die kommenden Tage, da sich der Antrag der Lufthansa laut Gericht nur auf den Dienstag bezog.

Praktische Auswirkungen hatte der Beschluss offensichtlich nicht: Er kam zu spät, um einen schon abgesagten Flug nach München doch noch durchzuführen, und drei weitere Flüge am Abend hatte die Lufthansa bereits trotz des Streiks planen können.

Arbeit für die Arbeitsrichter

Am Dienstagabend beschäftigt sich auch das Arbeitsgericht Darmstadt mit einer Klage der Lufthansa gegen den Streik ihres Kabinenpersonals. Eine Entscheidung in dieser Sache dürfte weitergehende Folgen haben als der Düsseldorfer Richterspruch. Das Darmstädter Gericht wird nämlich nicht nur den Ausstand am Dienstag, sondern auch die Streikmaßnahmen an den kommenden Tagen bewerten.

Am Abend entschloss sich die Lufthansa, das Gericht in Düsseldorf erneut anzurufen, um weitere Ausstände verbieten zu lassen. Das teilte das Gericht am Abend mit. Die Airline habe einen weiteren Antrag auf eine Einstweilige Verfügung nachgereicht, der sich auf die Streikdrohung bis einschließlich Freitag bezieht. Wann darüber entschieden wird, wurde nicht mitgeteilt.

Schlichtung: Ja oder nein?

Bis zur Stunde herrscht Unklarheit darüber, ob der Ausstand nicht vielleicht doch beendet werden kann. Im Laufe des Dienstags hatten sich beide Tarifparteien zu einer Schlichtung bereit erklärt. Werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen, herrscht "Friedenspflicht", die Streikmaßnahmen würden umgehend beendet werden

Am frühen Nachmittag hatte der Chef der Flugbegleitergewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, die Bereitschaft seiner Organisation erklärt, unter der Leitung eines überparteilichen Schlichters weiter zu verhandeln: "Wir fordern Lufthansa dazu auf, zu prüfen, ob sie dazu bereit sind."

Darauf erklärte die Fluggesellschaft, einer Schlichtung zuzustimmen. Im Laufe des Nachmittages legte sie diese Zustimmung auch wie gefordert schriftlich nieder. In einem an die Gewerkschaft UFO übermittelten Schreiben habe sie angeboten, unter einer Schlichtung alle offenen Tarifverträge für die im Unternehmen beschäftigten Kabinenmitarbeiter zu verhandeln, teilte die Lufthansa in Frankfurt am Main mit. Sie forderte UFO auf, den für Mittwoch bis Freitag angekündigten Streik "schnellstmöglich" abzusagen.

dk/bea (dpa/afp/rtr)