1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Unerwünschte Person

21. Januar 2011

Riga hat den Moskauer Ex-Bürgermeister Jurij Luschkow zur unerwünschten Person erklärt und seinen Antrag auf einen Wohnsitz in Lettland abgelehnt. Luschkow hatte zuvor die Anforderungen des Ausländergesetzes erfüllt.

https://p.dw.com/p/Qtri
Portrait von Jurij Luschkow (Foto: AP)
Jurij Luschkow war 18 Jahre lang Bürgermeister in MoskauBild: AP

Der ehemalige Moskauer Bürgermeister Jurij Luschkow bekommt keinen Wohnsitz in Lettland. Das teilte die lettische Innenministerin Linda Murniece am Dienstag (18.01.2011) mit. Zur Begründung sagte sie, Luschkow habe eine negative Haltung zu Lettland. Er habe in der Vergangenheit behauptet, in Lettland herrsche ein faschistisches Regime. Ferner habe er gefordert, Russisch müsse in Lettland Amtssprache sein. Bei der Prüfung des Antrags sei außerdem festgestellt worden, dass Luschkow als künftigen Wohnsitz eine Lagerhalle angegeben habe, die für Wohnzwecke nicht geeignet sei, so die Ministerin.

Dmitrij Medwedew und Jurij Luschkow (Foto: dpa)
Medwedew entließ Luschkow im September 2010Bild: AP

Präsident Dmitrij Medwedew hatte Luschkow im vergangenen September nach 18 Jahren vom Amt des Moskauer Bürgermeisters enthoben. Zuvor hatte dieser das russische Staatsoberhaupt in der Presse kritisiert. Im Dezember beantragte er in der lettischen Botschaft in Moskau eine Aufenthaltserlaubnis für das EU-Land. Zuvor hatte Luschkow umgerechnet rund 300.000 Euro in die lettische Rietumu Banka investiert und auch eine Immobilie in dem Nachbarland erworben.

Ausländergesetz umstritten

Gemäß eines im Sommer vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes können Ausländer in Lettland einen dauerhaften Wohnsitz erhalten, wenn sie dort Wohneigentum besitzen und in Unternehmen oder Banken investieren. Das Gesetz war mit einer knappen Mehrheit angenommen worden, ist aber in dem EU-Land umstritten.

Die Gegner der Regelung warnen vor der Gefahr einer "schleichenden Okkupation" durch Russen, die auf illegale Weise Reichtümer angehäuft haben. Aber die Befürchtung, Lettland würde nun durch die organisierte Kriminalität überrannt, bestätigte sich bislang nicht. In den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes beantragten nur etwa 120 Ausländer einen Wohnsitz in Lettland, die dort zuvor Immobilien erworben hatten. 90 Prozent von ihnen sind russische Staatsbürger, die sich vor allem für Immobilien in der Hauptstadt Riga und im Badeort Jurmala interessierten.

Immobilienmarkt unverändert

Dass so wenige Ausländer mit dem Erwerb einer Immobilie einen Wohnsitz in Lettland anstreben, führt die lettische Maklerin Jewgenia Markova-Kruminia auf hohe Immobilienpreise und zu wenige Verkaufsangebote zurück, vor allem im Badesort Jurmala. Dort sei es für die Letten lukrativer, vor allem im Sommer Wohnungen und Häuser an Russen zu vermieten.

Altstadt von Riga (Foto: picture-alliance)
Kein Ansturm auf RigaBild: picture-alliance / Bildagentur Huber

Auch der Makler Aivar Birulis meint, dass sich der Immobilienmarkt durch das neue Gesetz nicht verändert habe. Er beklagt aber, dass es Betrügern Schlupflöcher bietet. "Es gab Fälle, wo ein Haus in der Provinz für 80.000 Euro verkauft wurde, dessen Wert aber in Wirklichkeit viel geringer war", so Birulis.

Grund für diese Manipulationen am offiziellen Kaufpreis ist das neue Gesetz. Nach diesem kann nämlich ein Ausländer einen Wohnsitz in Lettland nur dann anmelden, wenn er eine Immobilie erwirbt, deren Wert in der Hauptstadt mindestens umgerechnet 150.000 Euro und in anderen Städten 75.000 Euro erreicht. Bislang wurde keinem Ausländer, der in entsprechende Immobilien investiert hat, die Genehmigung eines Wohnsitzes verwehrt.

Unerwünschte Person

Luschkows wird sich aber trotz seiner Investitionen nicht nach Lettland absetzen können, denn er wurde vom Innenministerium des Landes auf eine Liste in Lettland unerwünschter Personen gesetzt. Die Behörde kann entsprechend gegen Ausländer vorgehen, wenn sie aus lettischer Sicht Mitglieder staatsfeindlicher oder krimineller Organisationen sind oder eine Gefahr für das Land und die Gesellschaft darstellen.

Mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Lettland hätte sich der ehemalige Moskauer Bürgermeister grundsätzlich auch in jedem anderen EU-Land niederlassen können, betonte die lettische Innenministerin Murniece.

Autor: Alexej Romanow / Markian Ostaptschuk
Redaktion: Fabian Schmidt