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Luxusrenten im Osten

Bistra Seiler25. August 2011

Wer im früheren Ostblock beim Geheimdienst war, wusste wofür er arbeitet. Aus den üppigen Gehältern und Zusatzleistungen wurden Ansprüche auf Luxusrenten erworben. Die häufig auch heute noch gelten.

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Karteikarten der früheren Stasi bei der Birthler-Behörde in Berlin (Photo: AP)
Luxusrenten für Ex-GeheimdienstlerBild: AP

Die Schatten der Vergangenheit sind lang. Auch zwei Jahrzehnte nach der Wende in den früheren Ostblock-Staaten ist die Vergangenheit der früheren Staatssicherheit längst nicht aufgearbeitet. Und auch die unverhältnismäßig hohen Renten der ehemaligen Geheimdienst-Offiziere sind in der Regel unangetastet geblieben. Aus Sicht der Bevölkerung kommt das einer stillschweigenden Rehabilitierung der Staatssicherheit gleich, wie aktuelle Beispiele aus Bulgarien, Polen oder Rumänien zeigen.

Das Problem ist auch in Deutschland bekannt. Nach der Wende gab es eine Klagewelle von früheren Politbüro-Mitgliedern und Stasi-Funktionären der ehemaligen DDR, die Ansprüche auf hohe Zusatzrenten durchsetzen wollten. Die Berliner Gerichte befassten sich auch vor kurzem mit einer Klage der Witwe des früheren DDR-Spionagechefs Markus Wolf, weil ihrem Mann die Ehrenrente als „Kämpfer gegen den Faschismus“ aberkannt worden war. Zu Recht, wie das Landessozialgericht in Berlin entschied.

Die Diskussion in Bulgarien

In Bulgarien sieht die Rechtsprechung ganz anders aus. Viele fragen sich, ob die Renten von hohen KP-Funktionären und führenden Mitarbeitern der früheren Geheimpolizei überhaupt legitim sind und ob es moralisch akzeptabel ist, dass diese Renten überdurchschnittlich hoch sind?

Das Gebäude des bulgarischen Parlamentes in Sofia mit vorbeifahrenden Autos (Photo:dpa/picture-alliance)
Das bulgarische Parlament reagierte bisher nichtBild: picture-alliance/ dpa

Bulgarische Nichtregierungsorganisationen haben mehrfach das Parlament in dieser Sache angerufen, es wurden Unterschriften gesammelt und eingereicht. Zuletzt hat eine Bürgervereinigung im Dezember 2010 gegen die hohen Rentenansprüche protestiert und Änderungen im Sozialversicherungsgesetz vorgeschlagen.

Diese Änderungen würden eine Kürzung der Rentenbezüge von ehemaligen Mitarbeitern der Staatssicherheit, der militärischen Abwehr, des Grenzschutzes, der KP-Strukturen und der sogenannten „Aktiven Kämpfer gegen den Faschismus und Kapitalismus“ erlauben. Sie würde einen Personenkreis von knapp 200.000 Rentnern betreffen.

Laut Vertreter der Bürgervereinigung bezieht ein ehemaliger Oberst der Staatssicherheit immer noch rund 300 Euro Rente, ein früherer General sogar 350 Euro. Gäbe es nicht eine Begrenzung der Höchstrenten in Bulgarien auf dem Niveau von 350 Euro, würden die Bezüge der früheren Offiziere wohl noch üppiger ausfallen. Und das bei einem Rentendurchschnitt im Land von ca. 135 Euro. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1992 verteidigt das bulgarische Verfassungsgericht die Rentenansprüche der anvisierten Gruppen. Eine Gesetzesänderung ist allerdings möglich, vorausgesetzt, es gäbe den politischen Willen dazu.

Spätes Durchgreifen in Polen

Diesen Willen hat man in Polen gezeigt, allerdings verhältnismäßig spät: Anfang 2010 trat ein Gesetz in Kraft, in dem vorgesehen ist, dass die Pensionen von Funktionären der früheren Staatssicherheit sowie der Mitglieder des Militärischen Rates für die Nationale Rettung (WRON), um einen bestimmten Faktor gekürzt werden. Seit dem 1. Januar 2010 erhalten 41.000 ehemalige Mitglieder der kommunistischen Geheimpolizei Służba Bezpieczeństwa (SB) niedrigere Pensionen.

Ein Mitarbeiter des polnischen Instituts zur Erinnerung an die Schrecken des Kommunismus überpüft Akten der früheren Stasi (Photo: AP)
Stasi-Akten in WarschauBild: AP

Die Beispiele sprechen für sich: Ein Offizier, der den Dienst im Jahr 1990 quittiert hat, erhielt 2 247 Zloty monatlich – das sind rund 540 Euro. Nach den neuen Bestimmungen stehen ihm umgerechnet 480 Euro zu. Am härtesten trifft es z.B. Generäle a.D., die statt 1 685 Euro jetzt auch nur noch 480 Euro erhalten. WRON-Mitgliedern wurde die Monatsrente von ca. 1.900 Euro halbiert.

Doch das polnische Bereinigungsgesetz hat einen Schönheitsfehler: Es betrifft nicht alle Funktionäre der kommunistischen Geheimpolizei. Manche haben ihre Privilegien behalten, da ihre Unterlagen nicht veröffentlicht werden durften. In der polnischen Gesellschaft wird das Gesetz deshalb weiterhin kontrovers diskutiert.

Die priviligierte Securitate in Rumänien

Inspiriert vom polnischen Modell haben im Januar 2010 zwei junge rumänische Historiker einen Aufruf veröffentlicht, in dem sie die Angleichung der Renten ehemaliger Securitate-Offiziere und KP-Funktionäre an den monatlichen Mindestlohn von 670 Lei/150 Euro forderten. Das Schreiben wurde von zahlreichen Intellektuellen und Bürgerrechtlern unterzeichnet. Es fordert die Regierung in Bukarest auf, diese Rentenanpassung in Zusammenarbeit mit den Forschungsinstituten vorzunehmen, die sich mit der kommunistischen Vergangenheit beschäftigen. Die Initiative blieb jedoch ohne konkrete Folgen.

Dokument aus der Geheimdienst-Akte der Securitate in Rumänien mit einem Handschriftstück der Autorin Herta Müller, versehen mit einem Stempel der Behörde Photo: DW
Die Securitate-Akte der Literatur-Nobelpreisträgerin Herta MüllerBild: DW/William Totok

Das rumänische Gesetz zur Vereinheitlichung der Renten sieht zwar die Anpassung der Bezüge für Militärs und Richter an die üblichen Renten vor, hat aber praktisch keine Wirkung auf die Pensionen der ehemaligen Securitate-Offiziere.

Aus den Statistiken des Jahres 2010 geht die Diskrepanz zwischen den Renten der Securitate-Offiziere und der rumänischen Durchschnittsrente klar hervor. So erhielt ein Oberst a. D. monatliche Bezüge in Höhe von 2.700 Lei, also 635 Euro. Die Monatsrente eines ehemaligen Generals des rumänischen Geheimdienstes betrug mehr als 1.000 Euro. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Monatslohn liegt bei umgerechnet 475 Euro, die Durchschnittsrente bei 175 Euro.

Mit anderen Worten: Ein Offizier des verhassten kommunistischen Geheimdienstes bekommt heute eine 4-mal höhere Rente als die große Mehrheit der rumänischen Rentner, ein Securitate-General sogar 6 bis 7 Mal mehr.

Die Appelle der Zivilgesellschaft haben bisher nichts bewirkt. Auch die Rentenreform hat am gegenwärtigen Zustand nichts geändert. Viele Rumänen fragen sich deshalb, ob die offizielle Verurteilung des Kommunismus durch den Staatspräsidenten Traian Basescu nicht doch nur eine rhetorische Geste war.

Mitarbeit: V. Ivanova, H. Pepine, M. Matzke