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Politik

Urteil nach den Morden von Charleston

15. Dezember 2016

Neun Menschen mussten sterben, als der 22-jährige Dylann Roof in einer Kirche in Charleston seinen Hass in mörderisches Tun umsetzte. Nun wurde er schuldig gesprochen. Doch das Strafmaß ist noch nicht klar.

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USA Dylann Roof Verurteilung Charleston Shooting
Der Angeklagte im Profil: Dylann Roof auf einem Archivbild vom ProzessbeginnBild: picture alliance/AP Photo/R. Hill

17. Juni 2015: In einer afroamerikanischen Kirche in Charleston im US-Bundesstaat South Carolina erschießt ein bewaffneter Mann während einer Bibelstunde neun Schwarze. Nun wurde der Todesschütze Dylann Roof schuldig gesprochen. Der 22-Jährige hatte sich selbst als Rassist bezeichnet und dazu bekannt, die Opfer getötet zu haben. Roof war vor dem Bundesgericht in 33 Punkten angeklagt, unter anderem wegen Mordes und Hassverbrechens. Nun muss noch in einem weiteren Verfahren über das Strafmaß entschieden werden. Die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe.

"88" auf dem Pulli

Es handelte sich um den schlimmsten rassistischen Gewaltakt in der jüngeren Geschichte der USA. In dem Prozess zeichneten die Ermittler ein finsteres Bild von dem Angeklagten. Bei Dylann Roof seien ein Pulli mit dem Aufdruck "88" als Abkürzung für "Heil Hitler" und Tagebücher mit antisemitischen und homophoben Eintragungen gefunden worden, trugen die Ermittler vor. In Roofs Wagen sei damals eine handgeschriebene Liste mit sechs Kirchengemeinden gefunden worden, die vorwiegend von afroamerikanischen Gläubigen aufgesucht werden. Auf dieser Liste stand auch die Methodistenkirche, die Ziel von Roofs Anschlag wurde. Ferner wurden eine Schusswaffe und acht Magazine mit Munition beschlagnahmt.

USA Begräbnis in Charleston nach Schießerei in der Kirche
Die Trauerfeier nach den Morden in CharlestonBild: Reuters/B. Snyder

Roof hatte während der Bibelstunde um sich gefeuert und war wenig später gefasst worden. Auf das Angebot der Staatsanwaltschaft, im Tausch gegen ein Geständnis die Todesstrafe auszuschließen, ging der Mann nicht ein.

Die Waffe durfte er nicht haben

In dem Verfahren ging es auch darum, dass Roof die von ihm genutzte haltbautomatische Waffe niemals hätte kaufen dürfen. Erst am 29. Juni 2015 sei er darüber informiert worden, dass Roof den erforderlichen Sicherheitstest nicht vorlegen konnte, sagte der Waffenverkäufer aus. Roof kaufte die Waffe zwei Monate vor der Tat.

ml/kle (dpa, afp)