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Maßstab für gutes Regieren

Theodor Rathgeber7. August 2012

Theoretisch haben alle Menschen das Recht, sich friedlich zu versammeln. Doch die Praxis muss sich entscheidend bessern, sagt Theodor Rathgeber. Er beobachtet seit Jahren die Sitzungen des UN-Menschenrechtsrates in Genf.

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Demonstrationen Tunesien (Foto: pa/dpa)
Demonstrationen TunesienBild: AP

Zehn- und Hunderttausende auf den Straßen in Tripolis, Kairo und Tunis, Hunderte in Moskau, Minsk und Peking, Dutzende in Havanna: Sie alle erlitten zu Beginn der jeweiligen Demonstrationen das gleiche Schicksal: Ihr Protest wurde mehr oder weniger mit gewaltsamen Mitteln durch Polizei, Militär oder Milizen aufgelöst.

Dabei haben sie ein Recht in Anspruch genommen, das in jedem demokratisch regierten Staat selbstverständlich sein sollte und auch in Diktaturen jedem Individuum völkerrechtlich zusteht. Auf etwas ein Recht haben und das Recht gewährt zu bekommen, sind aber häufig zwei sehr verschiedene Dinge.

Menschenrechtsrat will bessere Praxis

Das ist auch den Vereinten Nationen und ihren Einrichtungen nicht verborgen geblieben, die für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte zuständig sind. So beschloss der UN-Menschenrechtsrat im September 2010, einen Sonderberichterstatter zum Thema friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einzusetzen.

Freie Meinungsäußerung in Tunesien - mit dem Tode bezahlt (Foto: EPA)
Freie Meinungsäußerung in Tunesien - mit dem Tode bezahltBild: picture alliance/dpa

Geschützt werden sollen alle, die sich friedlich versammeln, insbesondere Angehörige von Minderheiten. Der Sonderberichterstatter soll alle Informationen über gute oder mangelhafte Praxis aufnehmen, dokumentieren und Veränderungsvorschläge unterbreiten. Interessant an der Resolution war die Konstellation der Hauptunterstützer: USA, Litauen, Tschechische Republik, Malediven, Nigeria, Indonesien und Mexiko.

Die Regierungen in Nigeria und Indonesien fallen in der Regel nicht durch ihr Engagement für die Verbesserung der Menschenrechte auf. Sie an einer Resolution zur Versammlungsfreiheit zu beteiligen, war also ein kluger Schachzug der USA. Entsprechend gewunden fielen deshalb die Stellungnahmen von China, Kuba und Russland aus. Sie konnten die Resolution zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nicht - wie oftmals sonst - als vom "Westen" lancierte Propaganda abtun.

Verbot nur im Ausnahmefall erlaubt

Was heißt nun Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit? Der Staat hat seine Gesetze, seine Verwaltung und seine Ordnungshüter so auszurichten und auszubilden, dass das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu einem Grundprinzip des öffentlichen Lebens wird. Der Staat darf das Recht nur unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschränken - zum Beispiel im Fall einer drohenden Epidemie, oder wenn die Freiheitsrechte anderer bedroht sind.

Demonstrationen in Ägypten führten zum Sturz des Präsidenten (Foto: REUTERS/Asmaa Waguih)
Demonstrationen in Ägypten führten zum Sturz des PräsidentenBild: Reuters

Eine Versammlung unterliegt dem besonderen Schutz aber nur dann, wenn sie friedlich und ohne Waffen durchgeführt wird. Nehmen an einer Versammlung friedliche und unfriedliche Gruppen teil, hat die friedliche Gruppe Anspruch auf das uneingeschränkte Recht zur Versammlung.

Grundsätzlich muss der Staat öffentliche Straßen und Plätze für eine Versammlung zur Verfügung stellen und sie auch vor Eingriffen durch andere Personen schützen, etwa durch ausreichenden Polizeischutz bei einer Demonstration. In Ägypten konnten wir sogar beobachten, wie in einer bestimmten Phase statt der Polizei das Militär den Schutz der Demonstrierenden sicherstellte. In Syrien, riskieren Demonstranten nach wie vor ihr Leben, wenn sie ihren politischen Dissens zum Ausdruck zu bringen.

Herrschende Ordnung hinterfragen

Das Recht auf Versammlungsfreiheit hat also vor allem in den Staaten elementare Bedeutung, in denen die Bereitschaft der Regierung fehlt, die Gesellschaft und geltende Ordnung öffentlich zu erörtern. In Staaten also, in denen der Zweifel an der - oft autoritären - Herrschaft als subversiver Akt gewertet wird. In Kuba und China zum Beispiel verschwinden kritische Journalisten, Schriftsteller und Menschenrechtsverteidiger schnell im Gefängnis, weil sie - so die offizielle Begründung - die öffentliche Ordnung gefährdet hätten.

CDer kubanische Dissident Eduardo Diaz Fleitas war Jahre inhaftiert (Foto:Franklin Reyes/AP/dapd)
Der kubanische Dissident Eduardo Diaz Fleitas war Jahre inhaftiertBild: dapd

Ohne Zweifel: Die von den Regierenden vorgegebene Ordnung wird in der Tat gefährdet. Aber es gehört gerade zum Kern der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die vorgegebene Ordnung (lies: Herrschaft) ohne Gefahr für Leib und Leben öffentlich in Frage stellen zu können.

Keine Selbstverständlichkeit

Natürlich ist mit dem Menschenrecht allein die Versammlungsfreiheit noch nicht durchgesetzt, aber es gibt allen Handelnden den Maßstab für ein gutes Regieren vor. Das gilt auch für Dritte, wenn sie zum Beispiel Entwicklungshilfe leisten oder Ausrüstungsgegenstände an einen Staat liefern, in dem diese Hilfe absehbar gegen Demonstrationen eingesetzt wird. So ist allen, die sich mittels friedlicher Versammlungen eine Einmischung in die Politik ihres Landes auf die Fahnen geschrieben haben, wie jüngst in Nordafrika, eine engagierte Ausführung des neuen UN-Mandats zu wünschen. Zum ersten UN-Sonderberichterstatter für Versammlungsfreiheit wurde inzwischen der Kenianer Maina Kiai ernannt, der ehemalige Vorsitzenden der nationalen kenianischen Menschenrechtskommission. Sein Mandat erlaubt es ihm, sich direkt mit Regierungen in Verbindung zu setzen und die Faktenlage zu sondieren.

Ein solches Vorgehen ist im Staatenbündnis der Vereinten Nationen keine Selbstverständlichkeit und die daraus entstehende öffentliche Aufmerksamkeit für betroffene Regierungen äußerst unangenehm. So können das Mandat des UN-Menschenrechtsrates und die Person des Sonderberichterstatters praktisch dazu beitragen eine veränderte Regierungsführung zu erreichen.

Der Politologe Theodor Rathgeber (Foto: privat)
Der Autor: Theodor RathgeberBild: privat

Dr. rer. pol. Theodor Rathgeber ist Politologe, wissenschaftlicher Autor und Gutachter für die Bereiche Menschenrechte, Minderheiten, indigene Völker und entwicklungspolitische Zusammenarbeit.