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Nicht jedes Nacktfoto ist strafbar

11. November 2014

Familienfotos mit unbekleideten Kindern am Strand dürfen nicht zum Verhängnis werden. Nur wer mit Nacktfotos Geschäfte macht, soll bestraft werden. Der neue Entwurf zum Sexualstrafrecht ist deutlich abgemildert.

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Unscharfe Pornobilder auf einem Bildschirm (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Nach Kritik aus dem Bundesrat wird der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht in einigen wichtigen Punkten entschärft. Das Bundesjustizministerium bestätigte in Berlin einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach das unbefugte Fotografieren nackter Personen nicht mehr generell unter Strafe stehen soll.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte ursprünglich jeden mit bis zu zwei Jahren Haft bestrafen wollen, der unbefugt Bilder von einer nackten Person erstellt. Für die Verbreitung solcher Bilder sollten drei Jahre Haft verhängt werden. Der Gesetzentwurf war im September vom Kabinett gebilligt worden. An diesem Donnerstag soll er im Bundestag verabschiedet werden.

Familienfotos gehören zum Alltag

Maas stellte nun klar, sozial übliches und alltägliches Verhalten müsse straffrei bleiben. Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen dürfe aber niemand Geld verdienen, deshalb werde die unbefugte Verbreitung von Nacktbildern unter Strafe gestellt. "Wir werden allerdings nichts kriminalisieren", so Maas weiter, "was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand."

Der ursprüngliche Entwurf war auf Kritik gestoßen. Experten hatten befürchtet, dass auch unverfängliche Handlungen kriminalisiert werden könnten. Urlauber könnten sich strafbar machen, indem sie versehentlich Nackte am Strand fotografierten.

Geschäfte mit Nacktbildern verboten

Laut "Süddeutscher Zeitung" soll das Ablichten nackter Kinder und Jugendlicher nur noch dann geahndet werden, wenn die Bilder für den Verkauf oder für Tauschbörsen gemacht wurden. Am Mittwoch muss der Rechtsausschuss des Bundestages die Änderungen billigen. Der Gesetzentwurf sieht auch eine spätere Verjährung von Sexualstraftaten, insbesondere bei sexuellem Kindesmissbrauch vor. Außerdem werden die Mittel für die Prävention deutlich erhöht.

Die Verschärfung der Gesetze zum Schutz von Kindern ist eine Reaktion auf den Fall Sebastian Edathy. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete soll über Jahre Nacktbilder von Jungen aus Kanada gekauft haben. Ermittler tun sich jedoch schwer, Edathy strafbare Handlungen nachzuweisen. Maas hatte daraufhin versprochen, "den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts führen" zu wollen.

as/gmf (dpa, epd, SZ)