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UN-Sonderberichterstatter über Folter

19. Mai 2009

Immer mehr Kriegsverbrecher müssen sich vor dem Internationalen Strafgericht oder UN-Sondertribunalen verantworten. Dient das der Aussöhnung? Fragen an den UN-Sonderberichterstatter über Folter, Manfred Nowak.

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Manfred NowakBild: AP

Deutsche Welle: Der Wegbereiter des Internationalen Strafgerichtshofes waren die beiden Ad hoc Tribunale zu Jugoslawien und Ruanda – waren sie, wie manchmal behauptet wurde, ein Ruhekissen für das Weltgewissen, oder haben sie Gerechtigkeit und Grundlagen für Aussöhnungsprozesse geschaffen?

Manfred Nowak: Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass beide Tribunale einen wesentlichen Beitrag für Gerechtigkeit geleistet haben. Viele der Hauptverantwortlichen für den Völkermord in Ruanda wurden festgenommen und zur Verantwortung gezogen. Auch Premierminister Jean Kambanda und solche, die als Medienvertreter zum Völkermord aufgehetzt haben. Im ehemaligen Jugoslawien wurde ebenfalls Präsident Slobodan Milosevic vor Gericht gestellt. Auch viele andere, die auf der serbischen, der kroatischen oder der muslimischen Seite für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind.

Der Jugoslawien-Gerichtshof sollte "zur Wiederherstellung und Wahrung des Friedens beitragen", das Ruanda Tribunal zusätzlich den Prozess der nationalen Aussöhnung erleichtern. Ist das wirklich gelungen? Trotz offiziellem Frieden seit 1994 kam es in Ruanda zum Beispiel bis 1996 zu bewaffneten Auseinandersetzungen im Westen des Landes..

Trotz aller Schwächen, die solche Tribunale haben, ist das ein wichtiges Zeichen gegenüber den Opfern. Sie müssen erfahren, dass Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Das ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für einen Versöhnungsprozess. Dass der weder in Ruanda noch in Ex-Jugoslawien sehr weit gediehen ist, das hat viele Gründe. Grundsätzlich braucht es auch die Bereitschaft der zerstrittenen Gruppen aufeinander zu zugehen.

Welche Rolle kann der Internationale Gerichtshof denn bei der Aufarbeitung von Konflikten wirklich spielen?

Im Prinzip geht es um den Kampf gegen die Straflosigkeit. Auch um das präventive Signal. Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Verteidigungsminister - also die höchste militärische und politische Führungsschicht - sollen das Gefühl bekommen, dass sie für solche Verbrechen auch zur Verantwortung gezogen werden können.

Hindert das angloamerikanische Rechtssystem die Wahrheitsfindung bei internationalen Strafprozessen? Das jedenfalls sagt Wolfgang Schomburg, ehemaliger Richter der Berufungskammer der beiden Ad hoc Tribunale.

Ja, diese Auffassung teile ich. Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen dem angloamerikanischen Strafrechtssystem und dem kontinental-europäischen. Im angloamerikanischen System führen die jeweiligen Parteien mit ihren Anwälten die Verhandlung, die Anklagebehörde auf der einen und die angeklagten Personen auf der anderen Seite. Sie wollen die Geschworenen überzeugen. Die Richter sind eher neutral und schreiten nur dann ein, wenn wirklich die Ordnung im Gerichtssaal verletzt wird. Im kontinental-europäischen Prozess dagegen führen die Richter die Verhandlung und entscheiden nach Abwägung differenzierter juristischer Argumente.

Sind die internationalisierten Gerichte bei Massenverbrechen, wie etwa im Fall Kambodscha, der bessere Weg?

Gewisse Verbrechen sind so schwer, dass sie eben Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind. Die sind nicht nur in dem lokalen Umfeld relevant, sondern betreffen die gesamte Menschheit. Deshalb sollen sie auch vor einem internationalen Gericht verhandelt werden. Auf der anderen Seite stimmt es natürlich, dass dies oft als Fremdbestimmung empfunden wird. In Serbien ist das der Fall. Aber stellen Sie sich vor, die Prozesse wären von Anfang an auf serbische Gerichte übertragen worden. Diese hätten nicht die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit gehabt, um einen fairen Prozess durchführen zu können.

Welche Bedeutung hat die Bestrafung der Täter grundsätzlich für die Aussöhnung in Postkonfliktsituationen? Erhöht sie das Gerechtigkeitsgefühl?

Das Symbolische ist das Wesentliche. Die gepeinigten Opfer erleben, dass die Leute, die einst sehr mächtig waren, zur Verantwortung gezogen werden. Die Täter müssen vor Gericht Rede und Antwort stehen. Das allein gibt vielen Opfern schon ein Gefühl, dass es doch eine gewisse Gerechtigkeit gibt.

Im Ad hoc Tribunal für Ruanda sind die Planer des Völkermordes auch erstmals als solche bestraft worden und inzwischen ist der Völkermord als Straftatbestand in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes aufgenommen worden – hat das die beabsichtigte abschreckende Wirkung?

Bisher sieht man leider noch nicht sehr viele abschreckende Wirkungen. Vor allem, wenn man sich die Situation in Darfur ansieht, oder die schweren Verbrechen, die im Gebiet der Großen Seen, in Afrika, begangen werden. Also ich glaube, diese Prozess braucht lange Zeit, um wirklich diese abschreckende Wirkung zu entfalten. Aber wenn man jetzt Jugoslawien, Ruanda, Sierra Leone und möglicherweise dann noch nach einiger Erfahrung das Kambodscha-Tribunal, gemeinsam mit dem Internationalen Strafgerichtshof betrachtet, dann hoffe ich doch, dass dies auch eine abschreckende Wirkung hat auf jene, die zum Völkermord aufrufen. Und darum geht es ja.

Das Gespräch führte Ulrike Mast-Kirschning

Der Jurist Manfred Nowak ist UN-Sonderberichterstatter über Folter und Professor für internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Wien. Er ist außerdem Direktor am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.

Redaktion: Steffen Leidel