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Mannesmann: Freispruch in Sicht

Karl Zawadzky

Im Mannesmann-Prozess ist mit Freisprüchen zu rechnen. Schöne Aussichten für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den früheren Mannesmann-Boss Klaus Esser, meint Karl Zawadzky in seinem Kommentar.

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Schöne Aussichten für Josef Ackermann, Klaus Esser und weitere Angeklagte im Mannesmann-Prozess: Nach nunmehr zweimonatiger Verhandlung hat das Düsseldorfer Landgericht keine Belege für ein strafbares Handeln des Vorstandschefs der Deutschen Bank und des ehemaligen Mannesmann-Chefs im Zusammenhang mit den 60 Millionen Euro gefunden, die bei der unfreundlichen Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone geflossen sind. Zwar hält die Staatsanwaltschaft an ihrer Anklage fest, weswegen das Verfahren fortgesetzt wird, doch es müssen im weiteren Verlauf schon große Überraschungen präsentiert werden, sonst wird der Prozess mit einem Freispruch enden.

Freispruch minderer Güte

Das wäre für einige Angeklagte lediglich ein Freispruch minderer Güte, denn auch nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer sind die Millionenprämien für die Verlierer der Übernahmeschlacht aktienrechtlich unzulässig gewesen. Doch darum geht es in dem Verfahren nicht. Die Anklage lautet auf "gemeinschaftliche Untreue in einem besonders schweren Fall". Das heißt: Der Staatsanwalt geht von einer kriminellen Handlung aus,
nämlich davon, dass bei der Kapitulation des Managements und Aufsichtsrates von Mannesmann Schmiergelder eine Rolle gespielt haben. Das ist zum Beispiel dem damaligen Firmenchef Esser nicht nachzuweisen.

"Unvermeidbarer Verbotsirrtum"

Vor allem aber bestätigt die Richterin dem Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, er habe sich als Aufsichtsrat bei der Genehmigung der Prämien an Esser und andere auf juristische Beratung verlassen und so in einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" gehandelt. Für Ackermann wäre ein solches Ende des Prozesses ein Freispruch erster
Klasse. Der Chef der Deutschen Bank wäre nach wie vor ein
unbescholtener Mann. Dass das Verfahren für ihn so endet, ist nach der Zwischenbilanz mehr als wahrscheinlich. Für Ackermann und für die Deutsche Bank ist das von großer Bedeutung, denn nur mit einem glatten Freispruch kann Ackermann dem größten Geldinstitut des Landes weiter vorstehen.

Raffzähne als Spitzenmanager

Hat sich also der ganze Aufwand der strafrechtlichen Aufarbeitung gelohnt, wenn es am Ende keinen Schuldspruch gibt? Ja. Denn in vergleichbaren Fällen von Übernahmen werden - hoffentlich - Aufsichtsräte und Manager bei der Vergabe und Annahme von Prämien für Steigerungen des Börsenwertes von Unternehmen in der Übernahmeschlacht Zurückhaltung walten lassen. Auf jeden Fall werden Esser und andere ehemalige Mannesmann-Manager das Gericht als
Raffzähne verlassen. Und schadet es dem Wirtschaftsstandort Deutschland, dass sich Spitzenmanager vor Gericht verantworten müssen? Nein. Rechtssicherheit ist bei Investitionsentscheidungen ein hohes Gut. Wer in Deutschland oder in deutsche Unternehmen investiert, kann und soll sicher sein, dass es hier nach Recht und Gesetz zugeht.