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Kampf um Markenschutz

Sabrina Pabst16. Juni 2015

Noppen auf dem Kopf und Löcher in den Füßen - das sind charakteristische Merkmale für Lego-Spielzeugfiguren, findet das EU-Gericht und urteilt: Ihre Markenzeichen sind geschützt und dürfen nicht kopiert werden.

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Deutschland Lego Figuren Playmobil Figuren (Foto: picture-alliance/dpa/A. Heimken)
Die Dame hat allen Grund zur Freude: Lego-Spielfiguren dürfen nicht kopiert werdenBild: picture-alliance/dpa/A. Heimken

Die kleinen, knapp vier Zentimeter großen Lego-Plastikfiguren sind eigentlich etwas für Kinderzimmer. Doch sie schafften es bis in den Gerichtssaal der Europäischen Union. Der dänische Hersteller Lego hatte seine beliebten Spielzeugfiguren 2000 als EU-Marke eintragen lassen. Doch der britische Konkurrent Best-Lock wollte den kleinen Männchen an die Wäsche und verlangte deren Löschung aus dem EU-Markenregister. Best-Lock produziert ähnliche Bausteine und Figuren, deren Teile sich ebenfalls durch runde Noppen verbinden lassen.

Das Konkurrenz-Unternehmen argumentierte in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht, dass sich die Form der Lego-Figuren schlicht aus deren technischer Funktion ergebe. Genau mit diesem Argument hatte es schon in der Vergangenheit hinsichtlich der Lego-Bausteine Erfolg: 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Markenschutz dafür abgelehnt, weil sich die viereckige Form der Bausteine mit den Noppen obendrauf aus der technischen Funktion ergebe, ein Markenschutz sei daher nicht möglich.

Die Form der kleinen Lego-Plastikfiguren hingegen bleibt EU-weit als Marke geschützt, urteilte das Gericht der EU. Deren Gesamtwirkung aber sei nicht technischer Natur. Sie bestehe "lediglich darin, menschliche Züge zu verleihen", befanden die Luxemburger Richter. "Dass die in Rede stehende Figur eine Person darstellt und von einem Kind in einem entsprechenden spielerischen Rahmen verwendet werden kann, lässt sich nicht als 'technische Wirkung' einstufen," so die Richter.

Lego (Foto: picture alliance/landov)
Unter den bunten Bausteinen tummeln sich auch Lego-KonkurrentenBild: picture alliance/landov

Farbenwettstreit

Rot, blau, gelb, lila - auch die Markenfarbe eines Unternehmens kann von der EU geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte über die Farbe rot. Für die Sparkassen ist rot schon eine Farbmarke für Deutschland, aber der spanische Konkurrent "Banco Santander" wollte sie löschen lassen. Ein jahrelanger Streit durch alle gerichtlichen Instanzen entbrannte.

Beide Unternehmen legten Studien vor, wie viele Deutsche oder Spanier mit rot die Sparkasse oder die Santander-Bank in Verbindung brachten. Das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 verwenden deutschen Sparkassen seit 1972 als einheitliche Unternehmensfarbe. Erst seit den 80-er Jahren dagegen benutzt die spanische Santander-Bank weltweit den nur um einige Nuancen abweichenden Rotton HKS 14. Die Sparkasse ging aus der gerichtlichen Auseinandersetzung als Sieger hervor. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs bestätigten, dass sich Unternehmen konturlose Farben als Marke schützen lassen können.

Logo der Bank Santander
Bild: AP

Auch zwei konkurrierende Kosmetikkonzerne und ein Wörterbuch-Verlag hatten in ihren farbenfrohen Rechtsstreitigkeiten Recht vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekommen. Doch ihre Verfahren werden möglicherweise bald auch vor dem EuGH verhandelt.

Deutsch-Kurse für türkische Frauen in Hamburg (Foto: picture-alliance/dpa)
Treue Begleiter für SprachlernerBild: picture-alliance/dpa

Dabei ist unstrittig, dass sich Unternehmen Farbmarken schützen lassen können. Die Deutsche Telekom zum Beispiel hat ihr Magenta („RAL 4010“) als Farbmarke eingetragen, ebenso auch die Hersteller einer Schokolade mit lila Milchkuh. Die "Deutsche Post" und der Automobilclub "ADAC" teilen sich sogar ihr gelb – ohne Rechtsstreit. Sie sind in anderen Branchen unterwegs.