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Massaker in Srebrenica war Völkermord

19. April 2004

Das Massaker von Srebrenica im Jahr 1995 war Völkermord. Das hat das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag mit der Verurteilung des bosnisch-serbischen Generals Radislav Krstic bekräftigt.

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Radislav Krstic vor dem KriegsverbrechertribunalBild: AP

Das Massaker an mehr als 7000 moslemischen Zivilisten bei der bosnischen Stadt Srebrenica im Juli 1995 ist nach einem Urteil des UN-Tribunals in Den Haag eindeutig Völkermord gewesen. Die Gruppe der damals getöteten Männer sei groß genug gewesen, um die Definition der Völkermord-Konvention zu erfüllen, stellte eine Berufungskammer unter Vorsitz von Tribunalspräsident Theodor Meron am Montag (19.4.2004) fest.

Anwälte hatten Berufung eingelegt

Der frühere bosnisch-serbische General Radislav Krstic war im August 2001 in erster Instanz wegen Völkermords zu 46 Jahren Haft verurteilt worden. Nun verurteilten ihn die Richter wegen Begünstigung des Völkermords zu 35 Jahren Haft. Zugleich sprachen sie ihn aber vom Vorwurf der aktiven Mittäterschaft am Völkermord frei.

Krstics Anwälte hatten zuvor Berufung gegen das Urteil eingelegt. Während die Anklage lebenslange Haft für Krstic forderte, bestritten dessen Anwälte, dass es sich in Srebrenica um Völkermord gehandelt habe. Die Tötung von mehreren tausend Moslems nach dem Fall der damaligen UN-Schutzzone sei zwar schrecklich; umgebracht worden sei aber nur ein "winziger Teil" der moslemischen Bevölkerung in Bosnien, argumentierte die Verteidigung.

Kriterien für Völkermord erfüllt

"Bosnisch serbische Streitkräfte haben damals Völkermord an bosnischen Muslimen begangen", entgegneten die Richter. Der noch immer flüchtige einstige Oberbefehlshaber des bosnisch serbischen Militärs, General Ratko Mladic war nach Überzeugung der Berufungskammer "die Hauptfigur hinter den Exekutionen". Da sich die Vernichtungsaktion vor allem gegen Männer im wehrfähigen Alter richtete und etwa 20.000 Frauen und Kinder flüchten konnten, war juristisch unklar, ob der Begriff Völkermord angewendet werden könne. "Die Kammer ... nennt das Massaker von Srebrenica bei dem richtigen Namen: Völkermord", betonte Meron in der Urteilsbegründung.

Die bosnischen Serben wollten nach Ansicht der Kammer das Gebiet unbedingt erobern, da andernfalls das von ihnen angestrebte Gebiet in Bosnien zweigeteilt und der Zugang zu Serbien erschwert worden wären. Das im Bosnienkrieg von den UN zur Schutzzone erklärte Gebiet um Srebrenica war von großer Bedeutung für die muslimische Bevölkerung. "Die Vernichtung der Muslim-Bevölkerung von Srebrenica hätte trotz aller Zusicherungen durch die internationale Gemeinschaft allen bosnischen Muslimen ihre Wehrlosigkeit deutlich vor Augen geführt", führte Meron weiter aus.

Völkermord-Absicht konnte nicht unterstellt werden

Krstic habe als Befehlshaber des serbischen Drina-Korps um die Völkermord-Absichten einiger Mitglieder des Generalstabs gewusst, meinten die Richter. Er habe auch nichts getan um zu verhindern, dass Menschen und Material aus seinem Befehlsbereich für die Hinrichtungen verwendet wurden. Aber damit könne ihm noch keine Völkermord-Absicht unterstellt werden, die eine Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord rechtfertige. Er habe sich der Begünstigung schuldig gemacht.

In seinem ersten Urteil gegen Krstic hatte das UN-Kriegsverbrechertribunal das Vorgehen der bosnischen Serben mit der Begründung als Völkermord gewertet, die Truppen hätten wissen müssen, dass Massaker und Vertreibung zur Zerstörung der muslimischen Bevölkerung der Region führen würden. (am)