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Pläne für Bundeswehreinsätze im Inland

12. April 2016

Die Verfassung setzt äußerst enge Grenzen für einen Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands. Das könnte sich aber bald ändern - wenn der Entwurf für ein neues Weißbuch Wirklichkeit wird, aus dem Medien zitieren.

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Marschierende Bundeswehrsoldaten (Archivbild: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/B. v. Jutrczenka

Die Bundesregierung erwägt eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland unter anderem bei Terrorgefahr oder einer Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unter Berufung auf den Entwurf für ein neues Weißbuch zur Zukunft der Bundeswehr. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr werde auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.

Unionspolitiker dringen seit längerem auf eine entsprechende Verfassungsänderung. In der SPD stoßen die Forderungen dagegen auf Skepsis. "Die Durchsetzung der staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei entsprechend aufzustocken.

"Gefahrenabwehr auf klarer Grundlage"

Aus dem Entwurf des Weißbuchs, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, zitiert die SZ: "Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen." Auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland sei die Rede.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit des Nationalsozialismus darf die Bundeswehr im Innern nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.

Viele Ressorts reden mit

Die Bundesregierung definiert ihre Sicherheitspolitik in unregelmäßigen Abständen in einem Weißbuch. Federführend ist dabei das Verteidigungsministerium, allerdings arbeiten viele andere Ressorts daran mit. In den Weißbüchern werden deutsche Interessen definiert, Bedrohungen identifiziert und die Mittel benannt, mit denen man auf diese Bedrohungen reagieren kann. Das zuletzt veröffentlichte Weißbuch stammt aus dem Jahr 2006. Der neue Entwurf - so die SZ - sei im Verteidigungsministerium erstellt worden und diene zunächst als Diskussionsgrundlage innerhalb der Bundesregierung.

jj/ago (dpa, afp, sz)