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Mehr als nur ein Zeichen

Heinz Dylong11. März 2005

Der Rechtsextremismus muss bekämpft werden, darin sind sich die demokratischen Parteien einig. Bei der Frage nach den nötigen Instrumenten gibt es freilich gewisse Unterschiede. Heinz Dylong kommentiert.

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Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. In Artikel 8 des Grundgesetzes ist eindeutig festgelegt, dass "alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln". Einschränkungen dieses Rechts sind möglich, sie dürfen aber den Kerngehalt des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht berühren. Insofern hat der Bundestag eine Gratwanderung unternommen, die in Wahrheit auch noch nicht beendet ist.

Mit der Gesetzesnovelle soll das Verbot rechtsextremistischer Aufmärsche an bestimmten Gedenkorten für die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur - etwa am Holocaust-Mahnmal in Berlin - erleichtert werden. Zudem wurde das Strafgesetzbuch geändert: Danach ist die öffentliche Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Herrschaft künftig strafbar.

Natürlich ist das Anliegen höchst ehrenwert, natürlich ist es unerträglich, Rechtsextremisten mit ihren hohlen Phrasen vor KZ-Gedenkstätten demonstrieren zu sehen, natürlich ist es empörend, wenn die Verbrechen Adolf Hitlers und des nationalsozialistischen Deutschland gerechtfertigt oder gar verherrlicht werden. Doch sollte nicht der Eindruck entstehen, als gebe es gegen all dies bislang keinerlei juristische Instrumente. Dies wäre 60 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus auch ein Unding. Vielmehr wird die Änderung des Versammlungsrechts das Verbot rechtsextremistischer Aufmärsche "lediglich" erleichtern. Und ob die Änderung des Strafgesetzbuches mehr als ein Symbol ist, wird sich erst noch zeigen müssen.

Der Bundestag hat gleichwohl ein richtiges Zeichen gesetzt. Dem Rechtsextremismus muss entschieden entgegengetreten werden - ohne dass der demokratische Rechtsstaat seine liberalen Grundlagen verlässt. Der Rechtsextremismus ist zwar keine ernsthafte Gefahr für die deutsche Demokratie, er stellt aber sehr wohl ein Risiko für die politische Kultur dar. Denn wenn antidemokratische, antisemitische und dumpf nationalistische Phrasen auch nur unterschwellig Eingang in den ernsthaften politischen Diskurs finden können, dann fällt ein notwendiges Tabu. Das aber gehört zum vielbeschworenen Konsens der Demokraten, der dem demokratischen System in Deutschland seine Stabilität verliehen hat.

Richtig bleibt natürlich, dass Paragrafen keinen Ersatz für die notwendige geistige Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus darstellen können. Denn gegen krauses Denken kann man nicht allein mit dem Gesetzbuch vorgehen. Hier muss gelten, dass man das eine tut, ohne das andere zu lassen. Darauf müssen neben Parlament und Parteien auch die gesellschaftlichen Gruppen achten. Zudem kann es sein, dass die Änderung des Versammlungsrechts auch noch vom Bundesverfassungsgericht geprüft - und verworfen wird. Rechtsexperten halten dies durchaus für möglich. Das wäre eine außerordentliche Blamage für den Bundestag, der Absturz auf der Gratwanderung eben.

Dabei ist klar, dass auch Rechtsextremisten ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit haben - selbst wenn sie die Demokratie und damit eben auch die von ihnen in Anspruch genommenen Rechte verhöhnen. Das wird der Rechtsstaat ertragen müssen und ertragen können. Allerdings ist er es dem Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus schuldig, gewisse Grenzen zu ziehen.