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Entschädigung leichter gemacht

Ende Juli 2009 ist das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten. Bahnreisende kommen bei großen Zugverspätungen nun leichter an ihre Entschädigung, die auch etwas höher ausfällt. Unter vier Euro geht aber gar nichts.

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Bahnreisende warten am Bahnsteig auf einen Zug (Foto: dpa)
Bahnfahrer haben Aussicht auf mehr Entschädigung bei VerspätungenBild: picture-alliance/ dpa
Zwei Bahnreisende kaufen an einem Fahrkarten-Automaten Fahrkarten (Foto: AP)
Seit 29.07.09 haben Bahnreisende mehr RechteBild: AP

Zum Stichtag 29. Juli 2009 erhalten Bahnfahrer per Gesetz erstmals verbindliche Rechte bei größeren Verspätungen und Zugausfällen. Für die Entschädigung in diesen Fällen haben die Deutsche Bahn und rund 70 regionale Privatbahnen ein einheitliches Verfahren entwickelt. Bahnkunden können unabhängig von Unternehmen das gleiche Antragsformular benutzen.

Wichtige Fragen und Antworten:

Wie viel Geld gibt es zurück?

Geld zurück gibt es in der gesamten Reisekette vom Nahverkehrszug bis zum ICE. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten werden 25 Prozent erstattet, auf Wunsch auch in bar. Bisher gab es 20 Prozent des Fahrpreises zurück - und zwar lediglich in Form von Gutscheinen. Bei mehr als 120 Minuten werden 50 Prozent erstattet. Im Nahverkehr, bei Streckenzeitkarten des Fernverkehrs und der BahnCard 100 gibt es pauschale Entschädigungen. Unterhalb einer Bagatellgrenze von vier Euro gibt es gar kein Geld zurück.

Was mache ich, wenn ich nachts wegen Verspätung nicht weiterkomme?

Wenn bei einer geplanten Ankunft zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens eine Verspätung von mindestens einer Stunde zu erwarten ist, oder wenn der gewählte Zug die letzte Verbindung des Tages ist, erstattet die Bahn die Kosten für ein Taxi oder eine Busfahrt bis maximal 80 Euro. Wenn wegen einer Verspätung von 60 Minuten oder mehr am späten Abend eine Übernachtung fällig wird, muss das Eisenbahnunternehmen eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten.

Was mache ich, wenn schon am Bahnsteig absehbar ist, dass der Zug später ankommt?

Zeichnet sich vor Fahrtantritt eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr ab, so kann der Fahrgast von der Fahrt zurücktreten. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten und mehr kann der Reisende die Fahrkarten für einen anderen Zug zahlen und anschließend die Kosten geltend machen.

Wann gibt es im Fernverkehr kein Geld zurück?

Kein Geld wird erstattet, wenn die Verspätung aufgrund äußerer Einflüsse eintritt. Dazu zählen Verzögerungen durch Selbstmörder oder spielende Kinder auf den Gleisen, durch Unfälle mit dem Straßenverkehr, durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse oder sonstige höhere Gewalt. Aber auch rechtzeitig angekündigte Verspätungen durch Baustellen entbinden das Eisenbahnunternehmen von der Haftung. Was im Falle eines Streiks gilt, ist noch nicht eindeutig entschieden.

Wie komme ich an mein Geld?

Für Entschädigungsanträge an die Bahn und alle Konkurrenzunternehmen gibt es ein einheitliches Formular. Die Kunden müssen fünf Fragen beantworten: welche Leistungen sie erstattet haben wollen, welche Fahrkarte sie genutzt haben, wie der geplante und der tatsächliche Reiseverlauf aussah und ob sie lieber Bargeld oder einen Gutschein als Entschädigung haben wollen. Hilfreich ist es, wenn sich die Kunden die Verspätung vom Zugschaffner oder vom Personal am Zielbahnhof bestätigen lassen. Ansonsten wenden sich die Kunden am besten an das Servicecenter Fahrgastrechte im Bahnhof. (pg/ap/dpa)