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Mehr Rechte für Flug-Passagiere

26. Januar 2004
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Flugreisende in der Europäischen Union dürfen sich auf finanzielle Entschädigung bei Überbuchung oder Verspätung freuen. Die EU-Staaten haben der Gesetzesvorlage am Montag in Brüssel mehrheitlich zugestimmt. Lediglich Großbritannien und Irland stimmten dagegen. Da sich Deutschland der Stimme enthielt, reichte dies für eine Sperrminorität nicht aus. In Kraft treten soll die Regelung 2005. Danach sollen Passagiere bei Langstreckenflügen 600 Euro Entschädigung erhalten, wenn sie ihre Reise auf Grund von Überbuchungen nicht antreten können. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern fallen 400 Euro an und bei Flügen von weniger als 1.500 Kilometern noch 250 Euro. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden kann der Fluggast sein Geld zurückverlangen.