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Mehr Rechte für Fluggäste

31. Januar 2013

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flugreisenden: Auch wenn eine Verbindung aufgrund außergewöhnlicher Umstände ausfällt, muss die Airline sich um die Passagiere kümmern. Etwa bei einem Vulkanausbruch.

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Eyjafjallajökull (Foto: Getty Images)
Island Vulkan Eyjafjallajökull Aschewolke Archivbild 2010Bild: Halldor Kolbeins/AFP/Getty Images

Fluggesellschaften müssen ihre Kunden künftig besser betreuen. Auch wenn der Luftraum wegen ungewöhnlicher Ereignisse wie etwa Vulkanausbrüche gesperrt wird, haben die gestrandeten Reisenden Anspruch auf Betreuung durch ihre Airlines. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) (Az: C-12/11).

Schutz geht vor

Im konkreten Fall ging es um die Klage einer Frau gegen die Fluggesellschaft Ryanair. Sie saß im Frühjahr 2010 in Portugal fest, weil der Vulkan Eyjafjallajökull auf Island ausbrach und große Teile des europäischen Luftraums für fast einen Monat gesperrt wurden. Ryanair hatte sich geweigert, in dieser Zeit für Hotel und Verpflegung aufzukommen. Die Frau klagte deshalb auf Kostenübernahme von 1130 Euro für Hotel, Transport und Mahlzeiten.

Der EuGH gab der Klägerin Recht: Auch wenn die Airline nichts für die Sperrung des Luftraums könne, müsse sie sich gerade im Notfall um ihre Kunden kümmern. Ansonsten seien die Passagiere im Krisenfall schutzlos. Das schließe die mehrtägige Kostenübernahme für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Telefonat ein, entschied das Gericht.

det/gd (afp, afpe, dpa)