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Mehr Sicherheit im Mail-Verkehr?

4. Februar 2009

Das neue Zauberwort heißt "De-Mails". Hiermit soll das Versenden vertraulicher Daten über das Internet in Deutschland künftig sicherer werden.

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Mit der so genannten "De-Mail" soll es vom kommenden Jahr an möglich sein, Nachrichten und Dokumente zuverlässig und rechtssicher online zu verschicken, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Das Kabinett beschloss am Mittwoch (04.02.2009) den Entwurf für ein "Bürgerportal"-Gesetz.

Einkaufen, Handel und Behördengänge im Internet seien mittlerweile alltäglich, erklärte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in Berlin. "Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam (unerwünschte Massen-Mails) besser zu schützen." Der Gesetzentwurf der Regierung schaffe den nötigen Rechtsrahmen für den sicheren Versand durch private Anbieter.

Wie sicher ist sicher?

Bürger, Unternehmen und Behörden sollen künftig bei einem staatlich geprüften Anbieter ein "De-Mail"-Postfach eröffnen können. Dazu ist eine Identifizierung nötig - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Die Anbieter müssen hohe Auflagen für Sicherheit und Datenschutz erfüllen und dies regelmäßig nachweisen. Die "De-Mails" sollen über gesicherte Kommunikationskanäle verschickt werden, so dass sie vor Mitlesen und Veränderungen geschützt sind. Geplant ist zudem eine Art Dokumenten-Safe zum sicheren Speichern.

Grundsätzlich positiv äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu der Absicht, mehr Sicherheit und Datenschutz bei der Kommunikation der Bürger mit der Verwaltung zu ermöglichen. Allerdings halte er den Gesetzentwurf für verbesserungsbedürftig. Von zentraler Bedeutung sei, die Kommunikation der Nutzer wirksam gegen die Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Die vorgeschlagene Verschlüsselungstechnik reiche nicht aus. Auch die Ablage persönlicher Daten in einem elektronischen "Safe" sei nur wirklich sicher, wenn die Daten verschlüsselt gespeichert würden und ausschließlich der Betroffene den elektronischen Schlüssel dazu besitze. (wga)