1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Mehr Transparenz in Amtsstuben

Marcel Fürstenau6. Januar 2006

Deutschland hat endlich Anschluss an die Europäische Union gefunden. Am 1. Januar ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Ein Gesetz, das allen Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen ermöglichen soll.

https://p.dw.com/p/7l31
Bürger dürfen jetzt mitguckenBild: dpa

Wer in der Vergangenheit von deutschen Behörden Informationen zum Beispiel über die Sicherheit von Fluggesellschaften oder die Strahlen-Belastung in der Umgebung von Kernkraftwerken haben wollte, wurde oft mit dem Hinweis auf Amts- oder Betriebsgeheimnisse abgespeist. Damit dürfte es jetzt weitestgehend vorbei sein. Denn mit Hilfe des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) müssen Ämter und Behörden Informationen auf Anfrage jedes Bürgers herausgeben. Eine Begründung muss der Antragsteller ausdrücklich nicht angeben. Andererseits ist eine Behörde verpflichtet zu begründen, warum sie gegebenenfalls Auskünfte verweigert.

Vom Bittsteller zum Anspruchsberechtigten

Das sei ein qualitativer Sprung, sagt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix. Das Informationsverhältnis zwischen Bürger und Staat werde vom Kopf auf die Füße gestellt. Der Bürger ist eben kein Bittsteller mehr, sondern ein Anspruchsberechtigter.

Es gibt aber Grenzen, die im Informationsfreiheitsgesetz geregelt sind. So besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr betroffen sind oder nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden zu befürchten sind. Zwei Beispiele aus einer langen Liste mit Ausnahme-Tatbeständen, hinter denen sich Ämter und Behörden von Fall zu Fall verstecken könnten, befürchten Kritiker.

Überprüfung des Warenkorbs?

Zu ihnen gehört die Anti-Korruptionsorganisation "Transparency International", die beratend bei der Gesetzgebung mitgewirkt hat. Trotz aller Einschränkungen verspricht sich der ehrenamtlich tätige Transparency-Mitarbeiter und Verwaltungs-Fachmann Dieter Hüsgen Erfolge vom Informationsfreiheitsgesetz. So hält er es für denkbar, dass Arbeitslose und Sozialhilfe-Empfänger höhere staatliche Unterstützung geltend machen könnten, wenn der so genannte Warenkorb genauer unter die Lupe genommen würde. Darin enthalten sind durchschnittliche Kosten für Dinge des täglichen Lebens - und diese Kosten könnten ja durchaus zu niedrig angesetzt sein.

Sollte sich diese Vermutung bestätigen, könnte das den Staat teuer zu stehen kommen. Die Auskunft zu verweigern, dürfte den zuständigen Stellen auf jeden Fall schwer fallen. Denn auf das Amtsgeheimnis kann sich nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene in diesem Fall niemand mehr berufen.

Schritt vorwärts

Auch Unternehmen werden das neue Gesetz zu spüren bekommen. In Erwartung von Anfragen neugieriger Journalisten oder besorgter Bürger haben die Wirtschaftsverbände versucht, das IFG zu verhindern. Doch Sozialdemokraten und Grüne setzten das Gesetz kurz vor der Bundestagswahl im September 2005 gegen die Stimmen der Unionsparteien CDU/CSU durch. Öffentlichen Stellen vorliegende Daten privatwirtschaftlicher Unternehmen sind nun leichter zugänglich.

Auch wenn nicht alle Blütenträume von Datenschützern und Anti-Korruptions-Organisationen in Erfüllung gegangen sind - ein Fortschritt sei das seit Jahresbeginn auf Bundesebene geltende Informationsfreiheitsgesetz auf jeden Fall.