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Menschenrechtler begrüßen Burkini-Urteil

26. August 2016

Gewahrte Freiheit - oder gefährdeter Staatsschutz? Das jüngste Urteil zum Burkini-Verbot entzweit die Geister: Die einen jubeln, die anderen gehen auf die Barrikaden. Sie fordern sogleich scharfe Gesetze.

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Frankreich Frau mit Burkini am Strand von Fort Mahon
Bild: picture-alliance/dpa/Photopqr/Le Parisien

Der Präsident der französischen Organisation "Liga der Menschenrechte" (LDH), Michel Tubiana, lobt die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts in Paris, das Burkini-Verbot zu kippen. "Das Gericht hat all diejenigen gestoppt, die Muslime in Frankreich diskriminieren wollten", sagte Tubiana der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Paris.

Die Richter hätten klar gemacht, dass ein Verbot des Burkinis Grundrechte wie die Gewissensfreiheit gefährde, so Tubiana. Zudem habe das Urteil gezeigt, dass die Trennung von Staat und Kirche nur staatliche Behörden betreffe und nicht den öffentlichen Raum, erklärte der Vorsitzende der LDH.

"Jeder im Kleidungsstück seiner Wahl"

Das "Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich" (CCIF) begrüßte, dass nun jeder im Kleidungsstück seiner Wahl zum Strand gehen kann. CCIF und LDH hatten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Nizza geklagt, wonach das Burkini-Verbot angemessen und rechtmäßig sei. Der jüngste Richterspruch kam hingegen zu dem Schluss, die Freiheitsrechte könnten nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden. Konkret ging es um die Gemeinde Villeneuve-Loubet, die zwischen den Urlaubszentren Cannes und Nizza an der Mittelmeerküste liegt. Die Entscheidung gilt aber als Präzedenzfall für weitere Klagen.

Frau mit Burkini im Meer (Archivbild: picture-alliance/abaca)
Welche Teile sind auf diesem Bild verboten?Bild: picture-alliance/abaca

Aus Sicht des CCIF hat das Urteil eine starke symbolische Wirkung. Es könne die Welle der politischen Aussagen, die freiheitsbedrohend und stigmatisierend seien, stoppen. Außerdem werde das Recht der Frauen gestärkt, frei zu entscheiden, wie sie mit ihrem Körper umgehen wollten. Das Urteil sei eine Niederlage für jene Bürgermeister, die in den vergangenen Wochen ein Burkini-Verbot eingeführt hätten, weil sie die Befindlichkeiten einiger Badegäste über den nationalen Zusammenhalt gestellt hätten.

"Burkini" kommt gar nicht vor

Konservative und Rechtsextreme forderten dagegen ein gesetzliches Verbot des umstrittenen Kleidungsstücks. "Wir müssen Gesetze erlassen", schrieb Eric Woerth, der Generalsekretär der konservativen Republikaner - der Partei von Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy - im Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Parteivorsitzende des rechtsextremen Front National (FN), Marine Le Pen, verlangte, es müsse so schnell wie möglich ein Gesetz verabschiedet werden, das gut sichtbare religiöse Symbole in der Öffentlichkeit verbiete. "Dazu wird natürlich der Burkini gehören."

Das Burkini-Verbot hatte in den vergangenen Tagen für hitzige Diskussionen gesorgt. Während sich Ministerpräsident Manuel Valls für das Verbot ausgesprochen hatte, zeigten sich andere Minister ablehnend. Allerdings kommt das Wort "Burkini" in den entsprechenden Gemeinde-Dekreten gar nicht vor. Vielmehr wird Menschen der Zugang zu öffentlichen Stränden untersagt, wenn sie "keine korrekte Kleidung tragen, die die guten Sitten und die Laizität respektiert sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln beim Baden achtet". Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza haben mehr als 30 Kommunen derartige Verbote für ihre Strände verhängt.

jj/fab (dpa, afp, kna)