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Merkels Atom-Moratorium läuft aus

15. Juni 2011

Nach der Reaktor-Katastrophe von Fukushima hatte Kanzlerin Merkel ein dreimonatiges Atom-"Moratorium" verkündet, das jetzt zu Ende geht. Deutsche Energiekonzerne könnten stillgelegte AKW nun wieder anfahren. Theoretisch.

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Stop-Schild vor AKW Biblis (Foto: AP)
Abgeschaltet: Das AKW BiblisBild: AP

Es war eine Entscheidung, die Energieversorger und Opposition gleichermaßen überraschte: Drei Tage nach dem verheerenden Atomunglück im japanischen Fukushima trat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Mikrofone und verkündete: "Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen." Deshalb werde die Regierung die "kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen".

Dieses Moratorium gelte für drei Monate und bedeute die Abschaltung der älteren Meiler Biblis A und B, Brunsbüttel, Unterweser, Philippsburg 1, Neckarwestheim 1 und Isar 1. Eine Befassung des Bundestags halte sie nicht für nötig, sagte Merkel auf Nachfrage: "Ich glaube, dass wir keine Gesetzänderung brauchen, sondern wir brauchen ein Gespräch mit den Betreibern, was die Inkraftsetzung eines solchen Moratoriums bedeutet."

Juristischer Streit

Guido Westerwelle und Kanzlerin Merkel (Foto: dapd)
Mitte März: Merkel und der damalige Vizekanzler Westerwelle verkünden das Atom-MoratoriumBild: dapd

Etliche Experten sahen dies ganz anders, und auch Bundestagspräsident Norbert Lammert ließ deutliches Gegrummel vernehmen, dass das Parlament erneut ausgebremst wurde. Die Regierung sah sich daraufhin zur Erläuterung des Wortes Moratorium veranlasst. Es war nun viel die Rede von Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes, wonach Reaktoren aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden dürfen. Schließlich einigte sich die Koalition auf die Linie, es handele sich um eine politische Entscheidung, keine rechtlich verbindliche.

Den Energieversorgern, die zunächst sprachlos auf Merkels Coup reagierten, gab dies zumindest vermeintlich einen Ansatzpunkt, gegen den tiefen Schnitt in ihre Atomgewinne vorzugehen. Die Konzerne E.ON, Vattenfall und EnBW hielten sich aus politischen Gründen bedeckt und begnügten sich damit, die mit der Regierung vereinbarten Zahlungen an den Klimafonds einzustellen.

Der Energieriese RWE aber holte Ende März zum Gegenschlag aus und klagte vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen das Moratorium. Kritiker erklärten dies sogleich für zwecklos, würde doch das Gerichtsverfahren länger dauern als das Moratorium. Und tatsächlich läuft das Verfahren immer noch, ohne dass auch nur ein erster Termin absehbar wäre.

Schicksal besiegelt

Demonstrant mit Anti-Atomkraft-Sticker (Foto: dpa)
Die meisten Deutschen sind gegen die AtomkraftBild: picture alliance / dpa

Ohnehin wurde schon schnell nach Beginn des Moratoriums klar, dass die sieben Altmeiler und der ohnehin seit Jahren abgeschaltete Pannenreaktor Krümmel wohl keine Zukunft mehr haben. Unter der Hand hieß es aus der Koalition: Es wisse doch jeder, dass keines der vor 1980 ans Netz gegangenen Atomkraftwerke wieder Strom produzieren werde. Nach außen hin wurde allerdings stets versichert, man warte die ebenfalls von Merkel nach Fukushima angeordnete Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Reaktoren ab. Selbst als diese Mitte Mai ergeben hatte, dass die ältesten Kraftwerke praktisch keinen Schutz gegen Flugzeugabstürze bieten, gab es offiziell keine Festlegung der Regierung.

Die kam erst nach dem Bericht der sogenannten Ethikkommission Ende Mai, als die Bundesregierung einen endgültigen Atomausstieg bis 2022 und die sofortige Stilllegung der acht abgeschalteten Meiler ankündigte. Ob dies so Bestand hat, ist allerdings offen. Das Moratorium ist zu Ende, theoretisch könnten die Betreiber ihre alten Reaktoren noch für einige Wochen laufen lassen, bis Bundestag und Bundesrat das Atomgesetz geändert haben.

E.ON hat sich bereits gegen ein Wiederanfahren entschieden, Vattenfall - Betreiber des Pannenmeilers Krümmel - hat offenbar klein beigegeben. Doch RWE und EnBW zieren sich noch. Beide Unternehmen erklärten, noch sei keine Entscheidung über ein Wiederanfahren gefallen.

Autorin: Verena Schmitt-Roschmann (dapd)
Redaktion: Christian Walz