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Misshandlungen im Kloster Ettal bestätigt

12. April 2010

Jahrzehntelang ist es im bayerischen Kloster Ettal zu Misshandlungen an über hundert Schülern gekommen. Laut eines am Montag veröffentlichten Sonderberichts sollen sich rund 15 Mönche an ihnen vergangen haben.

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Teilansicht des Klosters Ettal in Oberbayern (Foto: dpa)
Schüler am Kloster Ettal sollen sadistisch gequält worden seinBild: picture alliance/dpa

Es sei eindeutig, dass im bayerischen Kloster Ettal "über Jahrzehnte hinweg bis zum Jahr 1990 Kinder und Heranwachsende brutal misshandelt, sadistisch gequält und auch sexuell missbraucht wurden", stellte der externe Sonderermittler, Rechtsanwalt Thomas Pfister, am Montag (12.04.2010) in seinem Abschlussbericht fest. Allerdings hätten sich die Verhältnisse am Kloster grundlegend verbessert und seien nicht mehr mit jenen von damals zu vergleichen.

Nach seinem Zwischenbericht Anfang März habe Pfister noch zahlreiche Beschreibungen über die Vorfälle in Ettal erhalten, sagte er. Sie hätten seine Ermittlungen "eindrucksvoll bestätigt".

Das Erzbistum München und Freising hatte Pfister Ende Februar beauftragt, die Vorwürfe in dem Kloster aufzuarbeiten, nachdem ein erster Verdacht bekannt geworden war. Das Erzbistum drängte schließlich den Abt von Ettal zum Rücktritt. Das Vorzeigeinternat des Benediktinerordens befindet sich rund 85 Kilometer südlich von München.

Ermittlungen gegen Geistlichen in Norddeutschland

Derweil gibt es in Norddeutschland neue schwere Missbrauchsvorwürfe gegen einen katholischen Geistlichen. Der heute 67-Jährige soll in den 70er und 80er Jahren als Kaplan in Bremen und Lingen Kinder missbraucht haben. Das Erzbistum Hamburg hat im März die Staatsanwaltschaften in Bremen und Osnabrück entsprechend informiert, wie am Montag bekannt wurde. Die Behörden prüfen nun, ob die Taten verjährt sind.

Vatikan veröffentlicht Richtlinien

Unterdessen veröffentlichte der Vatikan im Internet Richtlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen. Demnach sollen immer die staatlichen Strafbehörden eingeschaltet werden. Auch könne der Papst einen Täter in sehr schweren Fällen ohne kirchenrechtliches Verfahren von seinen Ämtern entheben. Unter den Bischöfen in Deutschland war bislang strittig, ob eine Anzeige zwingend notwendig ist.

Autor: Julian Mertens (dpa, epd, apn)
Redaktion: Ursula Kissel