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Mit einem Klick mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet

2. März 2012

Was im Internet gerne als "gratis", "kostenlos" oder "free" angeboten wird, stellt sich im Nachhinein oftmals als das Gegenteil heraus. Doch damit soll jetzt Schluss sein, entschied der Deutsche Bundestag.

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Symbolbild Hacker Computer Tastatur Hand HändeBild: Fotolia/dell

Meist kommt die böse Überraschung mit einer Rechnung oder Mahnung. Firmen ködern Verbraucher mit angeblich kostenlosen Informations- oder Serviceangeboten. Hat man sich dann mit seinen persönlichen Daten registriert, willigt man damit aber in kostenpflichtige Dienste ein - und bekommt Rechnungen und Mahnungen für etwas, was man gar nicht haben wollte.

Mit einem neuen Gesetz, das der Bundestag jetzt billigte und damit eine EU-Vorgabe umsetzte, sollen unseriöse Praktiken eingedämmt werden. Demnach werden Internethändler dazu verpflichtet, die wesentlichen Vertragsinformationen "in hervorgehobener Weise" zur Verfügung zu stellen.

Bisherige Regelungen reichen nicht aus

Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reichen die Mechanismen, die es bereits gibt, nicht aus, um Verbraucher genügend zu schützen. Insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung müsse klar und verständlich informiert werden, warb sie vor den Abgeordneten um Zustimmung.

Deshalb sollen Verbraucher künftig mit einem Klick auf den entsprechenden Button ausdrücklich bestätigen, dass sie die Warnung vor den Kosten auch gesehen haben. So soll sichergestellt werden, dass Internet-Nutzer nur dann zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht auch tatsächlich kennen. Zwar ist es häufig so, dass bei derartigen Kostenfallen kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt oder ein entstandener Vertrag angefochten oder widerrufen werden könnte.

Doch in der Vergangenheit zahlten Leute aus Unkenntnis, oder sie fühlen sich unter Druck gesetzt durch Briefe von Inkassounternehmen und Anwälten, die die vermeintlichen Ansprüche der Firmen durchsetzen sollten.

Wirtschaftlicher Schaden

5,4 Millionen Nutzer sind laut einer Studie des Forschungsinstituts ifas schon mal in eine Kostenfalle geraten. Bei den Verbraucherzentralen gehen bundesweit monatlich rund 22.000 Beschwerden ein. Der wirtschaftliche Schaden ist immens.

uh/nis (dpa/afp)