1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Mit Kopfgeld gegen Terrorismus

Wenzel Bilger10. Juli 2004

In den USA sind im Rahmen des "Reward for Justice"-Programms insgesamt 200 Millionen Dollar an Kopfgeldern für Terroristen ausgeschrieben. In Deutschland fallen die "Auslobungen" deutlich niedriger aus.

https://p.dw.com/p/5HvD
Bin Laden steht mit 25 Millionen Dollar an der Spitze der US-Kopfgeld-Liste

Nach dem 11. September hat sich in den USA eine mögliche und sehr ertragreiche Einkommensquelle entwickelt; vorausgesetzt man verfügt über Informationen, die zur Festnahme von vorwiegend islamistischen Terroristen führen. Mit 25 Millionen Dollar Kopfgeld stehen Osama Bin Laden, sein Leibarzt Aiman el Sawahiri und der Jordanier Abu Mussab el Sarkawi an der Spitze der Liste. Letzterer wird als einer der mutmaßlichen Drahtzieher des Widerstandes gegen die multinationalen Truppen im Irak gesucht.

Bei Sarkawi wurde die Summe innerhalb von nur fünf Monaten zweimal erhöht. Grund dafür ist die Überzeugung der US-Behörden, dass hohe Summen schneller zu Ergebnissen führen. "Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass hohe Belohnungen Ergebnisse zeitigen", sagte Adam Ereli, stellvertretender Sprecher des Außenministeriums in Washington.

Organisatorisch und finanziell beheimatet ist das eigens für Kopfgelder eingerichtete Programm nämlich in Colin Powells Ressort. Es heißt "Reward for Justice" (deutsch: Belohnung für Gerechtigkeit) und bietet im Moment über 200 Millionen Dollar (162 Millionen Euro) für erfolgreiche Hinweise; 56 Millionen Dollar habe man im Rahmen des Programms bereits ausgezahlt, so Ereli.

"Kopfgelder" gibt es in Deutschland nicht

Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden
Fahndungszentrale des Bundes: Das Bundeskriminalamt in WiesbadenBild: dpa

Während die Kopfgelder in den Vereinigten Staaten inzwischen eine zentrale Rolle innerhalb der Maßnahmen Washingtons gegen den islamistischen Terrorismus spielen, spricht man in Deutschland von "Auslobungen". "Den Begriff Kopfgeld gibt es in Deutschland nicht", sagt Christian Brockert von der Pressestelle des Bundeskriminalamts in Wiesbaden im Gespräch mit DW-WORLD. Und diese unterscheiden sich nicht nur in der Bezeichnung, sondern durchaus auch in der Höhe. "Sie liegen deutlich niedriger als in den Vereinigten Staaten", so Brockert. Nicht zuletzt wegen der föderalistischen Organisation der Bundesrepublik unterscheiden sich auch in diesem Punkt die Praktiken.

Justiz ist generell Ländersache

"Die Polizeidienststellen der Länder veröffentlichen ihre Öffentlichkeitsfahndungen gerne auf unserer Webseite, denn die ist einfacher zu finden", ergänzt Brockert. Die Staatsanwälte entscheiden also über die sogenannten Auslobungen und beziehen diese aus den Kassen des jeweiligen Bundeslandes, denn Justiz ist generell Ländersache. Nur bei Delikten, die zum Beispiel die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden - wie etwa beim Terrorismus - schaltet sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ein. "Als Anreiz für Privatpersonen, sich mit Hinweisen an Strafverfolgungsmaßnahmen zu beteiligen", so Brockert weiter, "können Staatsanwaltschaften Auslobungen versprechen."

Bundesinnenminister Otto Schily
Berichtet über eine Verstärkung der Sicherheitsbehörden: Otto SchilyBild: AP

In Berlin setzt man offenbar auf andere Institutionen. Aus einer Publikation des Bundesministeriums des Innern zu den Maßnahmen gegen den Terror nach dem 11. September geht hervor, dass die Bundesregierung schon seit 1998 die "Sicherheitsbehörden kontinuierlich verstärkt" hat. Diese sind vor allem das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, und der Bundesgrenzschutz. Im Sicherheitsbereich wurden hier 203,5 Millionen Euro mehr ausgegeben, so der Bericht. Von Kopfgeldern ist keine Rede. In Deutschland wird man also voraussichtlich durch einen richtigen Hinweis vorerst nicht zum Millionär.