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Mohn-Wache im Gefängnis

28. August 2003
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Keine kleinen schwarzen Körnchen - basta. Im Gefängnis in Bruchsal dürfen die Häftlinge keine Mohnbrötchen mehr essen, und Mohnstrudel auch nicht. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat das Verbot abgesegnet - der Grund: Mohnhaltige Produkte könnten für ein paar Stunden Rückstände an Opiaten im Körper zurücklassen, und das würde die Urinkontrollen im Gefängnis durcheinanderbringen.

Ein 32-jähriger Gefangener hatte gegen das Verbot geklagt und beteuert, er sei weder drogensüchtig noch gebe er die Brötchen an Mithäftlinge weiter. Wie viele Mohnbrötchen man wohl braucht, um die Urinproben zu beeinflussen? Der Kläger jedenfalls muss wohl auf Sesam umsteigen.