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Montenegro diskutiert Verfassungsrechte für die Minderheiten

24. Mai 2007

Montenegro ist das jüngste Land Europas: Nach der Unabhängigkeit 2006 erhält das Land jetzt eine Verfassung. Über die Rolle der Minderheiten sprach DW-RADIO mit Fuad Nimani, Minister für Menschen- und Minderheitenrechte.

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Bild: DW
DW-RADIO: Wie zufrieden sind Sie mit dem Verfassungsentwurf, was die Minderheitenrechte anbelangt? Was hat die bisherige öffentliche Debatte über den Entwurf gezeigt?

Fuad Nimani: Das Ministerium für Menschenrechte und Minderheiten hat einen Runden Tisch organisiert, bei dem es um die Frage der Minderheitenrechte in der neuen montenegrinischen Verfassung ging. Der Entwurf, der vom Parlament vorgelegt worden war, befriedigt die Forderungen und Bedürfnisse der Minderheiten noch nicht hinreichend. Allerdings muss man auch wissen, dass dieser Verfassungsentwurf noch immer öffentlich beraten wird und es sicher noch einige radikale Veränderungen geben wird - im Sinne einer Verbesserung im Allgemeinen und im Besonderen, was die Minderheitenrechte anbelangt. Ihre Probleme müssen in Übereinstimmung mit internationalen Normen gelöst werden.

Rund 60 Prozent der Bevölkerung Montenegros gehören zu den Minderheiten. Was werden Sie als Minister tun, um sicherzustellen, dass deren Belange im Laufe des verfassungsgebenden Prozesses berücksichtigt werden? Sie haben zum Beispiel gefordert, dass in der Verfassung kollektive Rechte explizit erwähnt werden und nicht nur individuelle Rechte.

Die kollektiven Rechte sind für Minderheiten allgemein sehr wichtig, aber in diesem Falle insbesondere für die albanische Minderheit. Es ist eine autochthone Minderheit, die für Montenegro spezifisch ist. Wir fordern zum Beispiel, dass ihnen ein Vertreter sowohl auf der lokalen Ebene als auch auf der staatlichen Ebene eingeräumt wird. Die Vertretung sollte ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung entsprechen, das bedeutet eine proportionale Vertretung in den staatlichen Strukturen. Ferner fordern wir, dass die Artikel 23 und 24, in denen es um die Minderheitenrechte geht, garantierte Abgeordnetenmandate für die Vertreter der Minderheiten vorsehen. Das muss unserer Ansicht nach unbedingt in dem Verfassungsentwurf berücksichtigt werden.

Wie hoch sollte die Anzahl der für Minderheiten reservierten Mandate sein?

Für die Albaner in Montenegro brauchen wir auf Republiks-Ebene vier Mandate. Bisher hatten wir zwei Mandate, aber es müssen weitere zwei garantiert werden. Wir erwarten, dass die albanischen politischen Parteien selbst um diese vier Mandate im Wahlkampf ringen. Das heißt: Diejenige Partei, die unter den albanischen Wählern die meiste Unterstützung genießt, gewinnt auch die meisten Mandate. Ich denke, dass es sich hierbei um eine realistische Forderung handelt. Sie entspricht auch der europäischen Politik, die in verschiedenen anderen Staaten praktiziert wird, zum Beispiel in Slowenien und Kroatien. Wir sollten die Erfahrungen dieser Staaten auch in unsere Verfassung aufnehmen. Die Minderheiten haben beim Unabhängigkeits-Referendum am 21. Mai 2006 ein hohes Maß an politischer Reife gezeigt, indem sie die Unabhängigkeit von Montenegro unterstützt haben.

Fordern alle Minderheiten die gleichen Rechte oder unterscheiden sich die einzelnen Gruppen?

In den grundlegenden Fragen stimmen die Minderheiten in ihren Forderungen überein. Zum Beispiel spricht sich bislang niemand gegen die proportionale Vertretung oder gegen die garantierten Mandate im zukünftigen Parlament Montenegros aus.

Das Interview führte Angelina Verbica
DW-RADIO/Albanisch, 23.5.2007, Fokus Ost-Südost