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Erinnerung an Montreal 1987

Das Gespräch führte Martin Hoffmann19. September 2007

Vor 20 Jahren wurde mit dem Ozonprotokoll von Montreal ein Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik verabschiedet. Im DW-WORLD.DE-Interview erinnert sich Thomas Bunge, der der deutschen Delegation angehörte.

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Portrait Thomas Bunge
Dr. Thomas Bunge vertrat das Umweltbundesamt bei der Verabschiedung des Ozonprotokolls von Montréal.Bild: privat

DW-WORLD.DE: Wieso war das Protokoll von Montreal aus dem Jahr 1987 so bedeutsam?

Thomas Bunge: Das war der Einsteig in die völkerrechtlichen Regelungen zum Schutz der Erdatmosphäre. Bisher gab es ja nur die Regelung über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigungen. Man hat zum ersten Mal versucht, ein weltweites Problem völkerrechtlich zu regeln, obwohl die damaligen Regelungen aus heutiger Sicht sicherlich unzulänglich waren.

Können Sie kurz erklären, wieso sie unzulänglich waren?

Die 1987 getroffenen Regelungen sollten die Produktion und den Verbrauch von den Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, nur bis maximal 50 Prozent reduzieren. Aber man hat sehr schnell gemerkt, dass das nicht ausreicht, um die Ozonschicht wirkungsvoll zu schützen. Schon 1990, also ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelungen, wurden die Vorschriften verschärft. Es wurde beschlossen, die Produktion und den Verbrauch bis zum Jahr 2000 ganz einzustellen. 1994 wurden die Fristen nochmals verkürzt. So wollte und will man noch vergleichsweise schnell zu einer völligen Einstellung der Produktion und auch des Verbrauchs der Stoffe kommen. Derzeit sind zwar die Entwicklungsländer noch dazu berechtigt, die Stoffe in geringen Mengen herzustellen und zu verbrauchen. Relativ bald aber wird der Verbrauch und die Produktion weltweit eingestellt werden.

Können Sie beschreiben, wie das damals ablief? Wie kommt so ein Kompromiss zu Stande?

Es gibt, wie im völkerrechtlichen Rahmen üblich, für die einzelnen Themenkreise, die man regeln will, bestimmte Arbeitsgruppen. In den Gruppen werden die Bausteine für einen solchen völkerrechtlichen Vertrag erarbeitet. Die einzelnen Bausteine müssen dann im Plenum abgestimmt und gebilligt werden. Das ist, wie in allen Fällen, natürlich ein Kompromiss zwischen den Interessen, die die einzelnen Staaten auf diesen Konferenzen vertreten. Das Ganze wurde wissenschaftlich untermauert und die bis zur Unterzeichnung 1987 vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse mit einbezogen. Die Interessen der einzelnen Staaten und die wissenschaftlichen Ergebnisse wurden dann in Beziehung gesetzt. Das führte zu einem solchen Kompromiss, mit dem man seinerzeit auch nicht besonders glücklich war.

Haben Sie vielleicht ein Beispiel für ein praktisches Problem, das überwunden werden musste? Haben bestimmte Länder blockiert?

Eigentlich weniger, das waren mehrere Blöcke von Staaten. Die EU hat einen eigenen Verhandlungsblock gebildet. Das waren natürlich deutlich weniger Staaten als heute. Es gab dann eine so genannte "Toronto-Group" von Staaten. Darin waren die skandinavischen Staaten, Kanada, Australien und die Schweiz vertreten. Diese Gruppe mit Australien und Neuseeland, die ja am ehesten von den Auswirkungen des Ozonlochs betroffen werden würden und dann auch betroffen worden sind, wollten natürlich sehr weit reichende Regelungen verabschieden. Auf der anderen Seite gab es eine Reihe von Industriestaaten, die diese Stoffe hergestellt haben. Sie waren natürlich daran interessiert, diese Produktion weiter zu betreiben oder entsprechende Substitute herstellen zu können.

Wie war die Atmosphäre unter den Konferenzteilnehmern am 16. September 1987, als das Protokoll verabschiedet wurde?

Man war froh, dass man zu einem Kompromiss gekommen ist. Aber man hat auch schon gesehen, dass die Regeln nicht ausreichend waren für die nächsten 20, 30, 50 Jahre. Man erkannte, dass die progressiven Staaten eben auch einige Kröten schlucken mussten. Aber es ist im Nachhinein natürlich auch gelungen, sehr schnell sehr viele Staaten ins Boot zu holen, über Handelsregelungen, die die Einschränkung des Handels mit Nichtvertragsstaaten vorsahen. So hat man auf diese Weise auch ein Muster für die sich relativ bald anschließenden Verhandlungen über Klimaregelungen bekommen.

Professor Thomas Bunge ist Fachgebietsleiter im Umweltbundesamt für den Bereich Umweltprüfung und raumbezogene Umweltplanung. Der Jurist vertrat das Umweltbundesamt bei der Ausarbeitung des Protokolls von Montreal zum Schutz der Ozonschicht im September 1987.