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Politik

Mordurteil gegen Auto-Raser aufgehoben

1. März 2018

Der Bundesgerichtshof gab der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden waren. Der Prozess muss neu aufgerollt werden.

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Deutschland Illegales Autorennen in Berlin
Die Unfallstelle an der Tauentzienstraße in Berlin am 1. Februar 2016Bild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Damit hat das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser, das vom Landgericht Berlin gefällt worden war, keinen Bestand. Die höchsten deutschen Strafrichter wiesen die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Fahrlässige Tötung - kein Mord

Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Berliner Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen unbeteiligten 69-jährigen Mann tot. Einer der beiden Raser hatte an der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße den Geländewagen eines Rentners erfasst, der bei Grün in die Kreuzung fuhr. Der Fahrer hatte keine Chance: Sein Auto wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert, er starb noch an der Unfallstelle.

Aus Sicht des Landgerichts haben die beiden Raser den Tod unbeteiligter Dritter "völlig rücksichtslos" und mit bedingtem Vorsatz in Kauf genommen, um das Rennen zu gewinnen. Dabei hätten sie ihre Autos als Mordwaffe benutzt. Das Landgericht verurteilte die Männer daraufhin wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch der Sohn des Opfers, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, bewertet die Tat als Mord: "Es ist aus meiner Sicht Mord."

Deutschland Karlsruhe - BGH verkündet Raserurteil
Der vierte Strafsenat beim Bundesgerichtshof hat entschiedenBild: picture alliance/dpa/U. Deck

BGH sieht keinen Vorsatz bei den Auto-Rasern

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah es als nicht erwiesen an, dass die der Berliner Raserszene angehörigen Männer mit ihrem Autorennen vorsätzlich einen unbeteiligten Autofahrer töten wollten. Ein Tat-Vorsatz ist jedoch Voraussetzung für ein Mordurteil. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Kein Freibrief für Raser

Ein Freibrief für Raser ist das Urteil aus Karlsruhe aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch können Teilnehmer an illegalen Autorennen neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.

Urteil zu Bremer Biker bleibt bestehen

Der BGH fällte auch in einem weiteren Raser-Fall mit tödlichem Ausgang ein Urteil. Die Richter bestätigten ein Urteil des Landgerichts Bremen, das einen in der Bikerszene als "Alpi" bekannten Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Der Bremer Motorradfahrer hatte bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger zu Tode gefahren.

Anders entschied der BGH zu einem Frankfurter Raser-Urteil. Die Richter hoben das Urteil gegen einen Unfallfahrer, der bei überhöhtem Tempo einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, teilweise auf und gaben damit der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine schärfere Strafe erreichen will. Ob der Angeklagte nun tatsächlich mit einer härteren Strafe rechnen muss, werde die Entscheidung des neuen Richters sein, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin. Der damals 20-jährige Unfallfahrer war in der Vorinstanz unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Raser war mit 142 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt war Tempo 70.

qu/uh (dpa, afp, rtr)