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Moskau bleibt fest an der Seite Assads

29. Februar 2012

Russland sperrt sich nach dem Veto im Weltsicherheitsrat auch im Genfer Menschenrechtsrat gegen eine Verurteilung seines Nahost-Verbündeten. Dort dürfte Moskau allerdings wohl keinen Erfolg haben.

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Schild mit der Aufschrift 'République Arabe Syrienne' im UN-Menschenrechtsrat (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Am liebsten hätte die Regierung Putin die Dringlichkeitsdebatte des Menschenrechtsrates zur Lage in Syrien ganz verhindert. Noch vor Beginn der Ratssitzung am Dienstagnachmittag erklärte der nach Genf entsandte Vizeaußenminister Gennadi Gatilow: "Wir glauben, dass die politisierte Debatte im Rat und die einseitige Beurteilung der schwierigen Situation in diesem Land nicht zu einer friedlichen Beilegung der Krise beitragen."

Doch anders als im Sicherheitsrat hat Russland im Menschenrechtsrat wie auch in der Generalversammlung kein Vetorecht. Deswegen konnte Moskau bereits letzte Woche eine scharfe Verurteilung der Gewalttaten des Assad-Regimes durch mehr als zwei Drittel der 193 UNO-Staaten nicht verhindern. Schon damals war Russland mit lediglich elf weiteren Nein-Sagern ziemlich isoliert.

Lediglich vier Gegner

Bei der für Donnerstag (01.03.2012) vorgesehenen Abstimmung unter den 47 Mitgliedsstaaten des Menschenrechtsrats zeichnet sich eine noch stärkere Isolation ab. Russland werde gegen jeglichen Resolutionstext zu Syrien stimmen, kündigte Vizeaußenminister Gatilow an. Unabhängig davon, wie der Text ausfällt. Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte zu urteilen, werden neben Russland wahrscheinlich nur China, Iran und Kuba die Resolution ebenfalls ablehnen.

Syrischer Junge in der Rebellenhochburg Homs (Foto: Reuters)
Spuren der Zerstörung: syrischer Junge in der Rebellenhochburg HomsBild: Reuters

Der von Deutschland, Katar, Kuwait, Saudi Arabien und der Türkei eingebrachte Resolutionsentwurf sieht eine "scharfe Verurteilung" des Assad-Regimes vor. Dem Regime werden willkürliche Hinrichtungen, Tötungen von Demonstranten, Folterungen und sexuelle Gewalt durch Regierungstruppen vorgeworfen. Zugleich wird Damaskus aufgefordert, alle Angriffe auf Zivilisten zu stoppen und humanitäre Hilfe für Notleidende zu ermöglichen. Gegner der Syrien-Resolution sehen in diesen Formulierungen den Versuch, moralische Grundlagen für die Rechtfertigung militärischer Maßnahmen gegen Syrien zu schaffen.

Syriens Botschafter verlässt den Saal

Im Vorfeld der Syrien-Debatte des Menschenrechtsrates hatten westliche Diplomaten nicht ausschließen wollen, daß sich der syrische UN-Botschafter in Genf, Faysal Khabbaz Hamoui, bei dieser Gelegenheit von dem Regime in Damaskus lossagt und für die Annahme der Resolution plädiert. So wie es vor genau einem Jahr der damalige Botschafter Libyens in der Sondersitzung des Rates über die Lage in seinem Land getan hatte. In der Folge hatte der Menschenrechtsrat im Konsens eine Resolution zu Libyen verabschiedet.

Syriens UN-Botschafter Hamoui (Foto: Reuters)
Syriens UN-Botschafter HamouiBild: Reuters

Doch Syriens Botschafter Hamoui enttäuschte alle diesbezüglichen Hoffnungen. Er warf der Mehrheit des Menschenrechtsrates vor, sie würde die Opposition durch Waffen unterstützen, im syrischen Volk Zwiespalt säen und die Regierung Assad durch Sanktionen daran hindern, notleidende Menschen zu versorgen. Die ganze Debatte sei eine "Machenschaft" der Feinde Syriens. Danach stürmte der Botschafter zum Zeichen des Protests aus dem Saal.

EU für Einschaltung des Internationalen Strafgerichtshofes

Grundlage der Syrien-Debatte des Menschenrechtsrates ist der Bericht einer unabhängigen Untersuchungskommission. In ihrem in der vergangenen Woche veröffentlichten Bericht wirft die Kommission dem Regime in Damaskus Verbrechen gegen die Menschheit vor. Namentlich verantwortlich macht die Kommission Präsident Assad und vier weitere Mitglieder seines Familienclans. Deutschland und die Europäische Union forderten während der Debatte des Menschenrechtsrates, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Verfahren wegen dieser Verbrechen einleitet. Da Syrien bislang aber nicht Mitglied des Strafgerichtshofs ist, kann dieser nur auf Weisung des UN-Sicherheitsrates tätig werden. Eine solche Weisung aber dürfte bis auf Weiteres am Veto Russlands und Chinas scheitern.

Autor: Andreas Zumach
Redaktion: Frank Wörner