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Moskau verzichtet weiter auf die Todesstrafe

19. November 2009

Die Todesstrafe steht in Russland zwar noch im Gesetz, wird aber seit 1996 nicht mehr angewandt. Das Verfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass auch in Zukunft keine Todesurteile gesprochen werden.

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Aktivist mit T-Shirt gegen Todesstrafe (Foto: dpa)
Die Todesstrafe wird von vielen Organisationen geächtetBild: picture-alliance / dpa

Das seit zehn Jahren geltende Moratorium, demzufolge in Russland keine Todesurteile gesprochen werden, wird verlängert. Dies entschied das Verfassungsgericht in St. Petersburg am Donnerstag (19.11.2009). Die Todesstrafe könne wegen mehrerer internationaler Verpflichtungen, denen Russland unterliege, weiterhin nicht verhängt werden, sagte der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Waleri Sorkin. Als Beispiel nannte er die Mitgliedschaft des Landes im Europarat, der aber die volle Abschaffung der Todesstrafe fordert.

Russland hatte 1999 in einer Übereinkunft die Todesstrafe für zunächst zehn Jahre ausgesetzt. Doch in Umfragen sprach sich die Mehrheit der russischen Bevölkerung für die Todesstrafe aus. Zuletzt hatte Russland 1996 einen Verurteilten hingerichtet. Die Möglichkeit einer Wiederanwendung der Todesstrafe hatte in den vergangenen Wochen zu einer landesweiten Debatte geführt. Der Kreml sowie führende Politiker hatten sich dagegen ausgesprochen.

Ganz abgeschafft ist die Todesstrafe nicht

Das Verfassungsgericht bei Nacht (Foto: dpa)
Das russische Verfassungsgericht steht in St. PetersburgBild: picture-alliance/ dpa

Ganz abgeschafft ist das höchste Strafmaß damit aber weiter nicht. Erst wenn die Staatsduma die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert, ist damit auch das dort verankerte Verbot der Todesstrafe gültig. Russland hätte bei Wiedereinführung von Todesurteilen die Isolation in Europa gedroht. Menschenrechtler kritisieren allerdings, dass im Konfliktgebiet Nordkaukasus Staatsorgane weiter für den Tod vieler Menschen verantwortlich seien. Dabei gehe es nicht nur um die bei Anti-Terror-Aktionen getöteten mutmaßlichen islamistischen Rebellen in Tschetschenien und anderen russischen Teilrepubliken. Beklagt wird auch, dass viele Unschuldige, denen Verbindungen zu Terroristen nachgesagt werden, verschleppt, gefoltert und getötet würden. Die tschetschenische Führung weist diese Vorwürfe zurück.

Und die Befürworter der drakonischen Strafe formieren sich in der russischen Öffentlichkeit: Der selbst bei einem Terroranschlag lebensgefährlich verletzte Präsident Inguschetiens, Junus-Bek Jewkurow, hatte sich für die Anwendung der Todesstrafe eingesetzt. "Ein Mensch, der vorsätzlich einen Mord begeht, muss getötet werden. Eine andere Arznei gibt es nicht", sagte Jewkurow. In Tschetschenien werden zu Jahresbeginn die sonst schon in Russland üblichen Geschworenengerichte eingeführt. Deshalb hätte es laut Medien die Möglichkeit gegeben, die Todesstrafen in Russland wieder anzuwenden. Dies hat das Verfassungsgericht nun verhindert.

Kirche begrüßt Urteil

Hussein im Portrait (Foto: AP)
Auch er starb nach einem Todesurteil: Saddam HusseinBild: AP

Die russisch-orthodoxe Kirche begrüßte das Urteil. Die Einführung der Todesstrafe wäre "wahnsinnig" gewesen, sagte der Leiter der für Rechtsfragen zuständigen Kirchenabteilung, Erzpriester Dimitrij Smirnow, laut russischen Medienberichten. Der Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche beim Europarat, Hegumen Filaret, hatte im Vorfeld allerdings erklärt, Europa habe "kein moralisches Recht", Russland zur Abschaffung der Exekutionen zu drängen. Kein einziges europäisches Land habe 2006 etwas dagegen unternommen, dass TV-Sender die Hinrichtung des einstigen irakischen Diktators Saddam Hussein zeigten.

Am meisten Exekutionen in China

Ein Todeskandidat wird zur Exekution gebracht (Foto: dpa)
Die meisten Exekutionen zählt Amnesty International in ChinaBild: AP

Insgesamt registrierte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International im vergangenen Jahr 2.390 Exekutionen in 25 Staaten. Die meisten davon in China mit 1718. 68 Delikte - darunter auch gewaltlose Straftaten wie Steuerhinterziehung - können in China mit dem Tode bestraft werden.

Autor: Marcus Bölz (dpa, afp)
Redaktion: Stephan Stickelmann