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Mossad-Agent wird ausgeliefert

8. Juli 2010

Polen wird einen mutmaßlichen Agenten des Mossad nach Deutschland ausliefern. Der Mann wird verdächtigt, deutsche Pässe für die Einreise nach Dubai besorgt und so den Mord eines Hamas-Führers unterstützt zu haben.

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Ein Junge geht an dem Bild des Hamas-Führers Mahmud Al-Mabhuh im Gazastreifen vorbei (Foto: AP)
Bilder des Hamas-Aktivisten Mahmud Al-Mabhuh in seiner HeimatstadtBild: AP

Der Anfang Juni auf dem Warschauer Flughafen festgenommene Mann werde nach Berlin überstellt, entschied ein Gericht in der polnischen Hauptstadt am Mittwoch (07.07.2010). Der Verdächtige war unter dem Namen Uri Brodsky nach Polen eingereist. Nach ihm war mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden, weil er im Zusammenhang mit der Ermordung eines Hamas-Funktionärs in Dubai an der illegalen Beschaffung eines deutschen Reisepasses beteiligt gewesen sein soll.

Reisepass in Köln beantragt

Reisepass Michael Bodenheimer (Foto: dpa)
Für Michael Bodenheimer wurde ein Reisepass in Köln beantragtBild: picture-alliance/dpa

So soll Brodsky im Frühjahr 2009 einen weiteren mutmaßlichen Mossad-Agenten ins Kölner Einwohnermeldeamt begleitet haben. Dort beantragten die beiden einen deutschen Reisepass auf den Namen "Michael Bodenheimer". Mit diesem Dokument soll der mutmaßliche Mörder im Frühjahr 2009 in Dubai kurz vor dem Anschlag ein- und kurz danach wieder ausgereist sein, so der Verdacht der Behörden in Dubai. Das Emirat beschuldigt den israelischen Auslandgeheimdienst Mossad des Mordes an dem Hamas-Führer Mahmud al-Mabhuh. Dieser war am 20. Januar 2010 tot in einem Luxushotel in dem Emirat aufgefunden worden. Er war ein hoher Funktionär der radikalislamischen Hamas, die für zahlreiche Terroranschläge in Israel verantwortlich gemacht wird. Der Mord in Dubai war von zahlreichen Videokameras festgehalten worden. Auf einigen Bildern waren die Verdächtigen als Touristen mit Baseball-Mützen und Tennisschlägern getarnt. Insgesamt sollen mehr als 20 Verdächtige mit Pässen westlicher Staaten in Dubai eingereist sein. Israel wies die Vorwürfe offiziell stets zurück.

Bundesanwaltschaft ermittelt nicht wegen Mordes

Die Bundesanwaltschaft erklärte, der Mord sei nicht Gegenstand ihrer Ermittlungen gegen den mutmaßlichen israelischen Agenten. Vielmehr gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit und Falschbeurkundung. Nach der polnischen Gerichtsentscheidung haben die Anwälte des mutmaßlichen Agenten nun drei Tage Zeit, Berufung einzulegen. Das Warschauer Gericht erklärte in einer nicht-öffentlichen Anhörung, die Entscheidung zur Auslieferung sei keine Entscheidung über die Schuld des Angeklagten. Das Gericht habe lediglich überprüft, ob die formalen Anforderungen für eine Auslieferung nach Deutschland erfüllt seien.

Autorin: Stephanie Gebert (afp, dpa, rtr)

Redaktion: Thomas Latschan