1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Nervenkrieg um Hinrichtung in Missouri

21. Mai 2014

Russell Bucklew ist zum Tode verurteilt. Und eigentlich sollte er bereits tot sein. Doch das Oberste Gericht der USA setzte die Hinrichtung des verurteilten Mörders aus. Der Fall könnte die US-Rechtsprechung verändern.

https://p.dw.com/p/1C3YB
USA Giftspritze in der Kritik
Bild: picture-alliance/dpa

Nur eine Stunde vor der geplanten Hinrichtung des Mörders und Vergewaltigers Russell Bucklew hat das höchste Gericht der Vereinigten Staaten die Exekution im Bundesstaat Missouri gestoppt. Die Richter gewährten ihm einen Aufschub, der allerdings nur Stunden dauern könnte.

Der Gerichtshof wolle sich an diesem Mittwoch des Falles annehmen, berichtet der Sender NBC. Bucklew hatte sich mit Hinweis auf seine gesundheitliche Verfassung juristisch gegen die Verabreichung der Giftspritze gewehrt. Der Hinrichtungsbefehl für Russell bleibt nach Angaben des Senders NBC bis Donnerstag, 00.01 Uhr (Ortszeit), in Kraft. Russell könnte also theoretisch jederzeit hingerichtet werden, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.

Bucklews Anwälte hatten geltend gemacht, dass ihr Mandant wegen einer seltenen Erkrankung nach Verabreichung der Todesspritze ersticken könnte. Nach Einschätzung seiner Anwälte wäre das ein Verstoß gegen die US-Verfassung, die eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" verbietet. Die Verteidiger trugen vor, dass ihr Mandant eine Hirnblutung und extrem starke Schmerzen zu befürchten hätte.

Bucklews Hinrichtung wäre die erste Vollstreckung der Todesstrafe in den USA seit der schweren Panne bei einer Exekution in Oklahoma gewesen. In dem Bundesstaat war die Tötung eines Verurteilten Ende April nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Mann wand sich im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.

Nachschubprobleme beim Gift

Der Vorfall hat in den USA die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht. Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, weil sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Mehrere US-Bundesstaaten testeten daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern.

Bucklew war zunächst vor einer niedrigeren Instanz gescheitert. Das Bundesgericht erklärte nun aber, der Staat müsse beweisen, dass der Häftling im Unrecht sei. Sein Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben.

ml/kle/se (dpa, afp, rtr)