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Neu: Parlamentsvorbehalt muss bleiben

Nina Werkhäuser21. März 2014

Eine Kommission soll das Mitspracherecht des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr überprüfen. Grüne und Linke lehnen eine Mitarbeit ab. Der Abgeordnete Alexander Neu (Die Linke) erklärt im Interview, warum.

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Der Bundestags-Abgeordnete Alexander Neu, Die Linke
Bild: Riolo Photography/Tilo Riolo

Jedem Auslandseinsatz der Bundeswehr muss das Parlament zustimmen. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte darf die Regierung das Militär nicht eigenmächtig über die Landesgrenzen schicken, sondern muss die Volksvertreter einbeziehen - so steht es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten Parlamentsbeteiligungsgesetz aus dem Jahr 2005.

Zwar hat sich die Mitbestimmung des Bundestags grundsätzlich bewährt, aber in Einzelfällen wirft sie praktische Probleme auf. Daher haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eine Kommission eingesetzt (20.03.2014), die das Gesetz auf den Prüfstand stellt. Die beiden Oppositionsparteien sollten je zwei Sitze in der Kommission bekommen, aber Linke und Grüne sind nicht zur Mitarbeit bereit. Sie fürchten, dass der Parlamentsvorbehalt ausgehöhlt wird.

DW: Herr Neu, warum wird Ihre Partei nicht in der Kommission mitarbeiten?

Alexander Neu: Die Linke will kein Feigenblatt sein für eine Kommission, deren Zielsetzung im Antrag bereits sehr klar wird: Es geht um den Abbau der Beteiligungsrechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Wir meinen, dass es überhaupt keinen Bedarf gibt, den Parlamentsvorbehalt zu revidieren.

Wozu haben SPD und CDU/CSU diese Kommission Ihrer Meinung nach eingerichtet?

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ist vor allem CDU und CSU ein Dorn im Auge. Es geht darum, dass Soldaten der Bundeswehr in integrierten Stäben und Verbänden künftig nicht mehr unter dieses Gesetz fallen sollen. Auslöser war der Libyen-Krieg. Damals waren deutsche Soldaten in Kommandostäben der Nato dabei. Sie mussten dann abgezogen werden, weil Deutschland sich an den Angriffen nicht beteiligt hat. Führende Militärs wollen, dass das künftig nicht mehr nötig ist.

Die Armeen in Europa werden kleiner. Das bedeutet aber auch eine engere Zusammenarbeit bei gemeinsamen Missionen, bei denen der deutsche Parlamentsvorbehalt im Einzelfall hinderlich sein kann. Ist es nicht an der Zeit, ein solches Instrumentarium zu überprüfen?

Bisher gab es keinen einzigen Fall, in dem die Mitbestimmung des Parlaments in irgendeiner Weise ein Problem gewesen wäre. Das sehen alle Parteien im Bundestag so. Die wirkliche Absicht der Regierungsparteien ist es, das Gesetz bei den integrierten Stäben und Verbänden nicht mehr greifen zu lassen. Damit würde ein Beteiligungsautomatismus für unsere Soldaten entstehen, auch wenn Deutschland an einer militärischen Intervention nicht teilnehmen möchte.

Soldaten verfolgen im Plenums des Bundestag eine Debatte über einen Auslandseinsatz, Foto: dpa
Soldaten verfolgen im Bundestag eine Debatte über einen AuslandseinsatzBild: picture alliance/dpa

Wie sinnvoll ist der Parlamentsvorbehalt denn noch, wenn der Bundestag ohnehin jedem Einsatz zustimmt?

Der Wert des Gesetzes liegt darin, dass über jeden Auslandseinsatz im Bundestag namentlich abgestimmt wird. Das heißt, die Bürger können die Abgeordneten in ihrem jeweiligen Wahlkreis fragen, warum sie sich für oder gegen einen Einsatz entschieden haben. Das ist ein Zugewinn an Demokratie, den wir hoch schätzen.

In gewisser Hinsicht sind die zahlreichen Bundestagsdebatten über Bundeswehreinsätze doch längst Routine und finden im halbleeren Plenum statt. Brauchen wir diese Debatten noch?

Natürlich. Das allerschlimmste wäre, wenn diese Debatten gar nicht mehr stattfänden. Dann könnte die Regierung schalten und walten, wie sie wollte. Bei den Auslandseinsätzen geht es um Krieg und Frieden, um Leben und Tod. Es ist wichtig, dass darüber immer wieder im Parlament diskutiert wird und den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, daran zu partizipieren.

Ihre Fraktion fordert sogar eine stärkere Beteiligung des Parlaments an Auslandseinsätzen. Wie genau stellen Sie sich das vor?

Die Unterrichtungspraxis zum Einsatz von Spezialkräften ist sehr lau. Hier haben nur 17 der 631 Abgeordneten im Bundestag ein Informationsrecht. Auch die Mitglieder des Verteidigungs- und des Auswärtigen Ausschusses sollten über diese Einsätze informiert werden, natürlich ohne Namen und Details zur Operation. Aber wir wollen wissen, dass Spezialkräfte im Einsatz sind und was in etwa ihr Auftrag ist.

Der Parlamentsvorbehalt sollte außerdem auf unbemannte Drohnen ausgeweitet werden, die auch die Bundeswehr in den nächsten Jahren bekommen wird. Bisher sind Waffensysteme vom Gesetz nicht erfasst. Aber auch der Einsatz einer ferngesteuerten, bewaffneten Drohne ist ein Kriegseinsatz, mit dem sich das Parlament befassen sollte.

Alexander Neu ist Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestags.

Die Fragen stellte Nina Werkhäuser.