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Neue Ermittlungen gegen RAF-Terroristin

21. August 2009

Im Mordfall des Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 weisen DNA-Spuren darauf hin, dass Verena Becker an der Tat beteiligt gewesen sein könnte. Die Wohnung des früheren RAF-Mitglieds ist durchsucht worden.

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Tatortbild vom Mordfall Buback 1977 (Foto: dpa)
Mehr als 30 Jahre ist der Mord an Buback in Karlsruhe herBild: picture-alliance/ dpa

Neue Hinweise zum Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 hat die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gesucht, als sie die Wohnung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker am Donnerstag (20.08.2009) durchsuchen ließ. Ergebnisse dazu liegen aber noch nicht vor. Hintergrund für den Durchsuchungbefehl lieferte ein gentechnisches Gutachten des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden. Danach seien DNA-Spuren an dem damaligen Bekennerschreiben "ohne Zweifel" von der Beschuldigten, heißt es in einer Mitteilung der Generalbundesanwaltschaft. Auch zwei weitere Bekennerschreiben weisen nach Untersuchungen des Instituts für Forensische Genetik in Münster vom Mai 2009 auf Verena Becker hin.

Verdeckte Ermittlungen

Die ehemalige Terroristin Verena Becker auf einem undatierten Fahndungsfoto aus den 1970er Jahren. (Foto: dpa)
Mit diesem Foto wurde in den 1970er Jahren nach Becker gesuchtBild: picture alliance / dpa

Die Gutachten aus Wiesbaden und Münster lieferten der Generalbundesanwaltschaft ausreichend Verdachtsmomente für das Ermittlungsverfahren. Seither seien eine Reihe verdeckter Maßnahmen durchgeführt worden, zu denen auch die Durchsuchung der Wohnung Beckers gehörte. Erste Untersuchungen von Gen-Material im Juli vergangenen Jahres an einem Motorradhandschuh, einem Helm und einer Jacke, die nach der Tat gefunden wurden, hatten Becker noch entlastet.

Das Verfahren, das am 9. April 2008 aufgenommen wurde, ist nicht das erste gegen die RAF-Terroristin. Verena Becker war einen Monat nach dem Mord an Buback und seinen Begleitern Wolfgang Goebel und Georg Wurster zusammen mit Günter Sonnenberg festgenommen. Das Paar war im Besitz der Tatwaffe. Becker wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, allerdings wegen der Schießerei bei der Festnahme. Eine Beteiligung am Mordfall Buback konnte ihr damals nicht nachgewiesen werden.

Becker's Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz

Während ihrer Haft hatte Verena Becker mit dem Verfassungsschutz Kontakt aufgenommen. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen zum Mord an Siegfried Buback weitergegeben und erklärt haben, dass Christian Klar das Fluchtauto gefahren sei und Günter Sonnenberg das Motorrad steuerte, von dem aus die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben worden sind. Als Schütze belastete sie Stefan Wisniewski. Alle Beteiligten haben aber immer geschwiegen, so dass der genaue Tathergang immer noch ungeklärt ist. Verena Becker ist 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt worden.

Der Sohn des Mordopfers, Michael Buback, hatte Verena Becker immer wieder beschuldigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Mit dem neuen Verdacht gegen die RAF-Terroristin sehe er sich bestätigt, sagte er dem "Kölner Stadtanzeiger". "Mich überrascht das nicht. Ich rechne sie zum Kreis der dringend Tatverdächtigen. Das ist seit langem bekannt".

Der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 erschütterte die Bundesrepublik. Ein "Kommando Ulrike Meinhof" bekannte sich zu der Tat. Drei RAF-Terroristen wurden wegen Beteiligung an dem Mord zu lebenslanger Haft verurteilt: Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. (fab/det/dpa/rtr/afp)