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Neue Suche nach Einigung bei Hartz IV

11. Februar 2011

Im Streit um die Neuberechnung von Hartz IV ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Die Bundesregierung will den Regelsatz für Langzeitarbeitslose um maximal fünf Euro erhöhen, die Bundesländer wollen mehr.

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Arbeitssuchende in der Bundesagentur für Arbeit in Duisburg (Foto: AP)
Arbeitssuchende in der Bundesagentur für Arbeit in Duisburg (Archivbild)Bild: AP

Das Ringen um eine Reform der Unterstützung für Landzeitarbeitslose, das sogenannte Hartz IV, und für Kinder aus armen Familien geht in eine neue Runde. Der Bundesrat rief einmütig den Vermittlungsausschuss an. Die Initiative dazu ging am Freitag (11.02.2011) vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck aus.

Der SPD-Politiker hatte sich mit seinem Amtskollegen aus Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), darauf verständigt, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen erneuten Anlauf für eine Einigung zu unternehmen. Die Länderkammer stimmte dem geschlossen zu. "Wir können es nicht vor die Wand fahren lassen. Es geht um Menschen und nicht um Taktik", begründete Beck seinen Vorstoß. In Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz sind im nächsten Monat Landtagswahlen.

Auflagen aus Karlsruhe

Ministerpräsident Beck (Archivbild: AP)
Ministerpräsident BeckBild: AP

Vor genau einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Berechnung der Regelsätze für die Unterstützung von Hartz-IV-Empfängern gegen das Grundgesetz verstößt. Sie müssten deshalb neu berechnet werden. Außerdem trugen die Karlsruher Richter der Regierung auf, die Bildungschancen für Kinder aus armen Familien im Rahmen des Existenzminimums abzusichern. Für diese Neuregelungen hatte das Gericht eine Frist bis zum 1. Januar 2011 gesetzt.

Im Herbst legte die Bundesregierung ein Gesetzespaket vor, das eine Anhebung der monatlichen Unterstützung - der sogenannte Regelsatz - für die rund 4,7 Millionen Langzeitarbeitslosen um fünf auf 364 Euro vorsah. Für 2,5 Millionen bedürftige Kinder sollte es ein Bildungspaket geben, mit dem beispielsweise schulische Nachhilfe bezahlt werden sollte.

Koalition fehlt Mehrheit im Bundesrat

Arbeitsministerin von der Leyen (Foto: dpa)
Arbeitsministerin von der LeyenBild: picture alliance / dpa

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) scheiterte im Bundesrat, in dem Union und FDP keine eigene Mehrheit haben. Im Vermittlungsverfahren wollten SPD und Grüne nicht nur eine höhere Aufstockung des Regelsatzes durchsetzen, sondern auch über Mindestlöhne und eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitern sowie mehr Sozialarbeiter an den Schulen verhandeln. Nach sieben Wochen Hin und Her scheiterten die Gespräche in der Nacht zum Mittwoch.

Nun wird es also einen neuen Anlauf geben - denn das Urteil des Verfassungsgerichts verdammt Bund und Länder zur Einigung. Nach Korrespondentenberichten aus Berlin soll es in der kommenden Woche zunächst ein informelles Treffen von Parteispitzen und Ländervertretern geben. Dieser kleine Kreis soll den Rahmen des neuen Vermittlungsverfahrens abstecken. Nach einer Einigung erhalten Hartz-IV-Empfänger den höheren Regelsatz rückwirkend vom 1. Januar nachbezahlt.

Reform von Rot-Grün eingeführt

Arbeitsmarktreformer Peter Hartz (Foto: AP)
Arbeitsmarktreformer Peter HartzBild: AP

Eingeführt wurde Hartz IV vor sechs Jahren von der damaligen rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) als Herzstück einer größeren Arbeitsmarktreform. Eine Kommission unter Leitung des damaligen VW-Manager Peter Hartz hatte die Konzeption entwickelt. Mit Hartz IV wurden die Sozialhilfe und die damalige Arbeitslosenhilfe für Langzeitarbeitslose zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Neben dem Regelsatz erhalten Hartz-IV-Empfänger noch die Miete und die Kosten für Heizung ihrer Wohnung erstattet.

Autor: Michael Wehling (dpa, rtr, afp, dapd)

Redaktion: Dirk Eckert