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Neue Waffe im Kampf gegen Neonazis

Marcel Fürstenau19. September 2012

Mit der Rechtsextremismusdatei haben Sicherheitsbehörden zentral Zugriff auf wichtige Informationen. Dadurch sollen Pannen verhindert werden wie im Fall der NSU-Terrorzelle. Der Praxistest steht indes noch bevor.

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Bundesinnenminister Friedrich erläutert die Funktionsweise der neuen Rechtsextremismusdatei, die am 19. September 2012 in Berlin freigeschaltet wurde. (Foto: Axel Schmidt / dapd)
Bild: dapd

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat sich durchgesetzt. Als er Anfang des Jahres unter dem Eindruck der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eine Neonazi-Datei forderte, äußerte seine liberale Kabinettskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch Bedenken. Doch von der Bundesjustizministerin kommt nun kein öffentlicher Widerspruch mehr gegen die Rechtsextremismusdatei (RED). Nun wurde sie in der Berliner Außenstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) offiziell freigeschaltet. In ihr werden ausschließlich Daten zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gespeichert.

Mit Hilfe des neuen Instruments soll die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessert werden. Dass die Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU-Terror versagt haben, bestreitet niemand. Allerdings warnte Innenminister Friedrich vor aus seiner Sicht unzulässigen und voreiligen Schuldzuweisungen. Ob die Pannen auf persönliches Versagen zurückzuführen seien oder auf strukturelle Schwächen, sei noch zu klären.

Dateien gab es auch schon vorher

Unabhängig von der Antwort auf diese Frage soll das neue Instrument, die Rechtsextremismusdatei, Fortschritte bringen. Friedrich hat keinen Zweifel, dass dies gelingen wird. Dabei ist die Idee einer solchen Datei streng genommen gar nicht so neu. Bereits seit 2001 existieren verschiedene sogenannte Verbunddateien, in der Informationen über rechte und linke Gewalttäter sowie politisch motivierte Ausländerkriminalität gesammelt werden. Die bereits existierende Datei über rechte Gewalttäter wurde früher ausschließlich von Polizeibehörden gespeist und genutzt.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke (l.), der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) während der Freischaltung der Rechtsextremismusdatei am 19. September 2012 in Berlin (Foto: Axel Schmidt/dapd)
Ziehen an einem Strang: Bundesinnenminister Friedrich (r.), Verfassungsschutz-Chef Maaßen (M.), BKA-Chef Ziercke (l.)Bild: dapd

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, bezeichnete die jetzt eingerichtete zentrale Rechtsextremismusdatei als "zwingend erforderlich", um einen "umfassenden Informationsaustausch" zwischen den beteiligten 36 Behörden zu gewährleisten. Auf Seiten des Bundes sind neben dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Bundespolizei beteiligt. Außerdem haben die jeweils 16 Verfassungsschutz- und Kriminalämter der Länder Zugriff auf die beim federführenden BKA in Wiesbaden angesiedelte Datei.

Nach Worten des Bundesinnenministers wird es ab sofort möglich sein, "per Mausklick“ Informationen über rechtsextremistische Personen mit Gewaltbezug zu erhalten. So sei sofort zu erkennen, welche Behörde zu einem bestimmten Sachverhalt etwas weiß. Es werde möglich sein, Informationen über Personen und ihre geografische Zuordnung zu verknüpfen. Mit solchen Analysen, so hofft Friedrich, könnten rechtsextremistische Strukturen und Netzwerke schneller erkannt werden.

Zugriff nur für sicherheitsüberprüfte Personen

Zugriff auf die Daten erhalten nur ausgewählte Personen, die sich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen haben. Die wiederum können nur an eigens dafür programmierten Computern recherchieren. Sofort auffindbar sind Stammdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Auch Mitgliedschaften in Organisationen, etwa Kameradschaften, sind ohne Umweg abrufbar. Anders verhält es sich mit Bankverbindungen und Telekommunikationsanschlüssen. Solche Informationen müssen von Ermittlern bei den Behörden beantragt werden, die über die entsprechenden Akten verfügen.

Zentrale Datei gegen rechten Terror

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, ist froh, dass nun jede erfasste Person aus dem rechtsextremistischen Spektrum abgefragt werden könne. Allerdings reicht es nicht aus, eine rechtsextreme Gesinnung zu haben oder Mitglied der rechtsextremen NPD zu sein. Den schon zuvor von Kritikern erhobenen Vorwurf, es handele um eine "Schnüffeldatei", hält Innenminister Friedrich deshalb für abwegig.

Keine Angst vor Verfassungsklagen

Auch einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der CSU-Politiker nach eigenen Angaben gelassen entgegen. Dass es dazu kommen könnte, ist keinesfalls auszuschließen. Anfang November wird das Gericht über eine Klage gegen die seit 2007 bestehende Antiterrordatei verhandeln. Diese Datei ist ein zentrales Instrument bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Minister Friedrich bezeichnete sie bei der Vorstellung der Rechtsextremismusdatei ausdrücklich als Vorbild.

Unterschiedlich fielen die Reaktionen auf die RED aus. Die innenpolitische Sprecherin der Freien Demokraten (FDP) im Deutschen Bundestag, Gisela Piltz, bezeichnete die als "offensichtlich notwendig". Es habe sich herausgestellt, "dass trotz bestehender rechtlicher Möglichkeiten zur Zusammenarbeit nicht alle Sicherheitsbehörden an einem Strang gezogen" hätten, kritisierte Piltz. Die Obfrau der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Petra Pau, sagte, die Datei klinge besser, als sie sei. Sie warf dem Verfassungsschutz vor, "gern im Trüben zu fischen und das Licht zu meiden". Damit spielte Pau indirekt auf die erst vor wenigen Tagen bekannt gewordene Existenz eines Berliner V-Mannes an, der den Sicherheitsbehörden schon 2002 Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort des NSU-Terrortrios gegeben haben soll.

Polizei hätte gerne noch mehr Befugnisse

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) freut sich zwar über die neuen Ermittlungsmöglichkeiten, hält sie aber dennoch für unzureichend. Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut sagte dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), er hätte sich gewünscht, dass für die Rechtsextremismusdatei eine Struktur wie beim Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum aufgebaut worden wäre. Dort säßen alle Behörden an einem gemeinsamen Tisch und könnten "sehr schnell Zusammenhänge erkennen". Mit den neuen Strukturen im Kampf gegen Rechtsextremismus bekämen die Behörden zwar mehr und schnellere Informationen, aber "ob sie uns insgesamt weiterhelfen, wage ich zu bezweifeln", sagte der Polizei-Gewerkschafter.