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Neuer Entwurf für Kulturgutschutzgesetz

15. September 2015

Seit Wochen läuft der Kunsthandel Sturm gegen das geplante Gesetz zum Schutz von Kulturgütern. Nach den massiven Protesten von Galeristen und Kunstsammlern geht der umstrittene Entwurf jetzt in die nächste Runde.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters Kulturgutschutzgesetz
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Mit dem neuen Entwurf wolle Kulturstaatsministerin Monika Grütters dem Kunsthandel entgegenkommen, hieß es am Dienstag (15.9.2015) in Berlin. Er sieht erst dann eine Genehmigungspflicht für Kunstgeschäfte innerhalb der EU vor, wenn ein Gemälde älter als 70 Jahre ist und auf mehr als 300.000 Euro geschätzt wird.

Zunächst war geplant gewesen, dass jedes Bild bereits bei einem Schätzwert über 250.000 Euro und einem Alter von über 50 Jahren von einer Kommission überprüft wird, wenn es in der EU verkauft werden soll - weil es möglicherweise nationales Kulturgut ist. In diesem Fall dürfte das Gemälde das Land nicht verlassen. Mit dem überarbeiteten Entwurf seien die Grenzen deutlich lockerer als für den außereuropäischen Warenverkehr, sagte Grütters. Zudem gebe es erleichterte Sorgfaltspflichten für den Kunsthandel.

Außerdem soll ein Sachverständigengremium jetzt unter Beteiligung von Sammlern, Kunsthändler und Museen beurteilen, ob ein Werk als nationales Kulturgut einzustufen ist. Werke zeitgenössischer Künstler können nur mit deren Zustimmung als national wertvoll eingetragen werden.

Widerstand gegen das neue Gesetz

Beim ersten Gesetzesentwurf war die Kunstbranche Sturm gelaufen: Sammler, Händler und Künstler beklagten eine Verschärfung der Regelungen und eine massive Behinderung ihrer Arbeit. Sie befürchten, dass die Werke durch das neue Gesetz massiv an Wert verlieren. Bildhauer und Maler Georg Baselitz zog seine Leihgaben aus Museen ab, Kunstliebhaber und Milliardär Hasso Plattner erwog, seine Kunstsammlung von Deutschland nach Kalifornien zu verlagern – die Liste der Widerständler war lang.

Anpassung an EU-Recht

Die Bundesregierung will mit dem Kulturschutzgesetz den Schutz von Kunstwerken neu regeln und an EU-Recht anpassen. Man setze EU-Vorgaben um, die schon in 26 von 28 Mitgliedsländern gelten, hieß es. Die Bestände in öffentlichen Museen werden demnach generell unter Schutz gestellt. "Es geht um wenige einzigartige und für die kulturelle Selbstvergewisserung und Identität unserer Kulturnation wesentliche Werke", erklärte Grütters. "Deutschland nimmt mit diesem wichtigen Gesetzesvorhaben seine Verantwortung für das gemeinsame kulturelle Erbe wahr - national wie international."

Grütters hofft, dass der neue Gesetzentwurf im Oktober vom Kabinett abgesegnet wird. Das letzte Wort haben Bundestag und Bundesrat. Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler äußerte sich zurückhaltend. Man müsse den fast 150 Seiten starken Schriftsatz erst genauer prüfen, sagte Geschäftsführerin Birgit Maria Sturm.

suc/uh (kna, dpa)