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Neues Gesetz zur Strompreis-Kontrolle

15. November 2007
https://p.dw.com/p/CH6L

Stromkonzerne sollen ihre Preise in Zukunft nicht mehr so leicht erhöhen können wie bisher. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einem Gesetz zu, das dem Bundeskartellamt erlaubt, die Preise zu prüfen und notfalls zu senken. Dafür reicht künftig ein Verdacht des Kartellamts aus. Die Beweislast für die Berechtigung der Preiserhöhung liegt beim Stromkonzern. Bisher mussten die Stromverbraucher nachweisen, dass ihre Strompreise zu hoch sind, was meist kaum zu leisten war. Die Regelung soll ab Januar vier Jahre lang gelten, dann soll der Wettbewerb von selbst funktionieren. Verbraucherschützer und Experten kritisieren, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um für Wettbewerb zu sorgen.