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Neues slowakisches Arbeitsgesetzbuch gebilligt

23. Mai 2003
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Bratislava, 22.5.2003, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Das neue Arbeitsgesetzbuch ist im slowakischen Parlament fast einstimmig gebilligt worden. Dagegen stimmten nur 12 Abgeordnete.

"Das Parlament machte einen historischen Schritt in Richtung Liberalisierung des Arbeitsrechts", sagte Arbeitsminister Ludovit Kanik. Das neue Arbeitsgesetzbuch kam vielen Firmen entgegen, als das Limit der Überstunden erhöht und die Aufnahme sowie die Entlassung der Arbeitnehmer vereinfacht wurde. Außerdem wird in größerem Maße als bisher die gekürzte Arbeitszeit eingeführt. Der Arbeitgeber wird künftig auch ohne Anführung der Gründe den Arbeitnehmer kündigen können. Die Kündigungsfrist wird zwei Monate dauern, wenn der Arbeitnehmer kürzer als fünf Jahre in der Firma arbeitete. Der Entlassene kann dann zwischen der Kündigungsfrist und dem Abstandsgeld wählen. Der Urlaub wird höchstens vier Wochen dauern, der Vorschlag von fünf Wochen wurde nicht akzeptiert. Laut Minister Kanik werde dieses Arbeitsgesetzbuch die Bedingungen sowohl für die Arbeitgeber, als auch für die Arbeitnehmer verbessern und zur Senkung der Arbeitslosigkeit führen. Für einen Erfolg hält der Minister die Tatsache, dass es endlich gelang, viele Deformationen der alten Rechtsnorm zu beseitigen. Auch einige Abgeordnete trugen mit ihren Vorschlägen zur Bewilligung des neuen Arbeitsgesetzbuches bei. In die endgültige Fassung des Arbeitsgesetzbuches gelangte auch die Bemerkung über die Diskriminierung des Arbeitnehmers, inklusive ihrer sexuellen Orientierung. Die Christlich-Demokratische Bewegung war jedoch gegen die Formulierung betreffs der sexuellen Orientierung. Mit dem neuen Arbeitsgesetzbuch sind auch die Gewerkschafter einigermaßen zufrieden, auch wenn sie vorhaben, den Staatspräsidenten aufzufordern, es nicht zu unterzeichnen. (fp)