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Nichtauslieferungs-Abkommen mit den USA wird geprüft

13. August 2002

– Slowakische Ambitionen auf EU- und NATO-Beitritt dürfen nicht beeinträchtigt werden

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Bratislava, 12.8.2002, RADIO SLOWAKEI, deutsch

Im Zusammenhang mit der Bemühung der USA, ihre Soldaten aus der Jurisdiktion des neu entstandenen Internationalen Strafgerichts auszuschließen, haben sich die USA auch an die Slowakei gewandt. Doch die Slowakei wägt ihre Antwort auf den amerikanischen Vorschlag, das bilaterale Abkommen über die Nichtauslieferung der Bürger an das Strafgericht zu unterzeichnen, vorläufig ab. Dies bestätigte der slowakische Außenminister Eduard Kukan.

Ähnliche Abkommen mit den USA unterzeichneten bereits Israel und Rumänien, worüber die EU letzte Woche ihr Bedauern aussprach. Die EU-Vertreter brachten ihre Befürchtungen zum Ausdruck, dass auch andere vor allem osteuropäische NATO- und EU-Kandidatenländer unter dem Druck der USA, auf ihre Forderung einzugehen, stehen.

"Vor gewisser Zeit hat sich die Botschaft der USA mit ihrem Gesuch ans Außenministerium der Slowakei gewandt. Da es sich meiner Meinung nach um eine komplizierte Rechtsfrage handelt, wird sie von uns beurteilt und mit anderen Kandidaten- sowie Mitgliedsländern der EU, an die sich die USA wandten, konsultiert," führte Minister Kukan an. Laut ihm müsse diese Frage gründlich beurteilt und ein solcher Standpunkt eingenommen werden, der der Ambition der Slowakei, der EU und NATO beizutreten, nicht schaden würde. "Es wird eine politische Entscheidung sein, doch es ist vonnöten, die Stellungnahmen der Länder, die sich in ähnlicher Lage befinden, abzuwarten," sagte Minister Kukan. (fp)