1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Niederlage für Doc Morris & Co

19. Mai 2009

Das deutsche Apothekengesetz ist mit dem europäischen Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können damit keine Apothekenkette aufbauen.

https://p.dw.com/p/HtAB
'Doc Morris'-Apotheke (Foto: dpa)
Die Stein des Anstoßes: Die Doc-Morris-Apotheke in SaarbrückenBild: picture alliance /dpa

Apothekenketten können in Deutschland verboten bleiben. Denn das deutsche Apothekengesetz, wonach Besitz und Betrieb von Apotheken studierten Pharmazeuten vorbehalten ist, ist laut höchstrichterlichem Urteil mit dem europäischen Recht vereinbar. Diese Regelung sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag (19.05.2009) in Luxemburg.

Doc Morris will bleiben

Europäischer Gerichtshof (Foto: dpa)
Die Richter am EuGH bestätigten das deutsche ApothekengesetzBild: picture-alliance/ dpa

Diese Entscheidung bedeutet eine schwere Niederlage für den niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris, dessen Zugang zum deutschen Markt demnach auch künftig beschränkt werden darf. In Deutschland gibt es mehr als 150 Apotheken mit Doc-Morris-Logo.

Doc Morris will seine Apotheken aber nicht schließen. Das Geschäft soll sogar ausgebaut werden. Das Unternehmen argumentiert, dass die Apotheken wirtschaftlich und pharmazeutisch unabhängig seien. Die jeweiligen Inhaber hätten lediglich Partnerschaften mit Doc Morris abgeschlossen.

Für fachgerechte Arzneiabgabe

Beratung in Apotheke (Foto: dpa)
Deutsche Apotheken müssen weiterhin von studierten Pharmazeuten geführt werdenBild: dpa

Gegen das deutsche Apothekengesetz geklagt hatten das Unternehmen und die saarländische Landesregierung. Beide Kläger hielten die Beschränkung durch das Apothekengesetz für europarechtswidrig, weil die Niederlassungsfreiheit beschnitten werde. Allerdings hatte schon im Dezember der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, erklärt, er halte das in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit EU-Recht.

Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, argumentierte Bot. Der deutsche Apothekenmarkt ist mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr einer der größten der Welt. Doc Morris ist eine Tochterfirma des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der bereits gut 2300 Apotheken in Europa betreibt. (bu/det/ap/dpa)