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BVerwG verhandelt über Anforderungen an Sprachkenntnissen

30. März 2010

Ausländische Eheleute dürfen ihren Partnern nach Deutschland folgen, wenn sie Deutschkenntnisse nachweisen können. Die Klage einer türkischen Analphabetin wird diese Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

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Symbolbild deutsche Sprache im Grundgesetz (Fotomontage: DW)
Bild: picture-alliance / dpa / DW

Die Frau beruft sich darauf, dass sie weder Lesen noch Schreiben gelernt habe und in ihrem Heimatland über 400 Kilometer weit fahren müsse, um einen Deutschkurs zu besuchen. Auch über einen Internetzugang verfügt die Frau nicht, um online Deutsch zu lernen.

Türkische Frauen sitzen in einem Schulungsraum, um Deutsch zu lernen. (Foto: dpa)
Deutschkurs für Türkinnen in HamburgBild: dpa

Die Klägerin beantragte im Juli 2007 Visa, um mit ihren fünf zwischen 1994 und 2006 geborenen Kindern, ihrem türkischen Ehemann nach Deutschland zu folgen. Mit ihm ist sie seit Dezember 2006 verheiratet. Der Mann lebt seit 1998 in der Bundesrepublik, zunächst als Asylbewerber.

Deutsche Frau und türkische Partnerin

Von 2001 bis 2006 war er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Fünf Jahre müssen Ausländer mit einem deutschen Partner verheiratet sein, um eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen. Diese berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt im Bundesgebiet.

Die Visa-Anträge der Türkin lehnte die deutsche Botschaft in Ankara jedoch ab. Auch mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin scheiterte die Klägerin. Denn im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet heißt es in § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug setzt voraus, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bei einer Berufungsklage die Verfassungsgemäßigkeit des Gesetzes bestätigt.

Deutsch-Lernbuch (Foto: DW)
Ziel: IntegrationsförderungBild: ZB - Fotoreport

Dort hatte eine Inderin geklagt. Sie wollte ihrem Ehemann nach Deutschland folgen. Das Auswärtige Amt hatte den Visumsantrag der Frau abgelehnt, da sie nicht, wie seit 2007 gefordert, einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen konnte.

Wieviel Deutsch muss sein?

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die geforderten Sprachkenntnisse in Wort und Schrift angemessen. Der Gesetzgeber will damit die Integration der nachziehenden Ehegatten in Deutschland fördern, Zwangsheiraten erschweren und mögliche Scheinehen verhindern. Auch beobachten die Behörden häufig unfreiwillige dauerhafte Trennungen von Ehepartnern und Familien beim Nachzug in Deutschland.

DRK wünscht Härtefallklausel

Als sie einen Deutschkurs besuchen will, erhält eine afghanische Ehefrau Morddrohungen von Taliban. Die Ehefrau eines Spätaussiedlers muss in Russland zurückbleiben, obwohl sie keinen Sprachkurs besuchen kann, denn sie ist stark sehbehindert.

Von Fällen wie diesen berichten Mitarbeiter von Such- und Beratungsstellen des Deutschen Roten Kreuzes.

DRK-Präsident Rudolf Seiters vor einem Schriftzug des Deutschen Roten Kreuzes (Foto: DRK)
DRK-Präsident Rudolf SeitersBild: /ju/DRK-Archiv

Das DRK setzt sich daher dafür ein, ausländischen Ehepartnern in Härtefällen die Einreise nach Deutschland zu gewähren, auch wenn sie zunächst kein Deutsch sprechen. DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters sagte zur Begründung: “Eine Härtefallregelung ist erforderlich, damit humanitär problematische Einzelfälle im Sinne des Schutzes von Ehe und Familie gelöst werden können“. Das Erlernen der deutschen Sprache bleibe allerdings der Schlüssel zur erfolgreichen Integration, so der frühere Bundesinnenminister. Aus Sicht des DRK sind der Ausbau und die qualitative Verbesserung der in Deutschland angebotenen Sprachkurse ein wirksamer Weg, Neuzuwanderer zu integrieren. Daneben sollte es aber auch eine humanitäre Lösung von Härtefällen geben.

Die Richter müssen nun klären, welche Anforderungen an die Sprachkenntnisse von Ausländern gestellt werden.


Autor: Karin Jäger (kna, epd)
Redaktion: Christian Walz