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Noch immer keine Aussicht auf Entschädigung

2. Dezember 2010

Opfer von sexuellem Missbrauch können darauf hoffen, auch länger zurückliegende Fälle einzuklagen. Das ist nur ein Zwischenergebnis des Runden Tischs. Doch die Frage der Entschädigung ist noch nicht geklärt.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) (Foto: dpa)
Die Chefinnen des Runden TischsBild: picture alliance / dpa

"Das Verschweigen, Vertuschen und Verdrängen" habe ein Ende. So kommentierten die Vorsitzenden des Runden Tischs der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bundesbildungsministerin Annette Schavan und Familienministerin Kristina Schröder (beide CDU) ihren Zwischenbericht, den sie in Berlin vorlegten. In den deutschen Zeitungen vom Donnerstag (02.12.2010) wird dieser Bericht skeptisch gesehen. Ein zentraler Punkt des Berichts ist die geplante Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre. Auch die Grünen und Vertreter der Betroffenen halten die Ergebnisse des Berichts für zu mager.

Verjährungsverlängerung hilft nur zukünftigen Opfern

Mit der Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist haben Opfer die Chance, deutlich später als bisher nach der Tat noch Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Allerdings musste die Justizministerin einräumen, dass diese Regelung – sollte sie Gesetz werden – dann allerdings aus rechtlichen Gründen nur für künftige Fälle angewandt werden könne.

Leutheusser-Schnarrenberger will zudem minderjährigen Missbrauchsopfern Doppelvernehmungen ersparen und mehr Betroffenen Anwälte auf Staatskosten stellen.

Entschädigungen bleiben schwierig

Brust eines Krichenvertreters mit Kreuz-Anhänger (Foto: AP)
Kirchliche Mitarbeiter sollen Reue und Großmut zeigenBild: AP

Skeptisch zeigte sich Leutheusser-Schnarrenberger hinsichtlich der Entschädigung der Opfer und einer Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen. Dieses Thema sollte erst im kommenden Jahr am Runden Tisch besprochen werden. Familienministerin Schröder appellierte an die katholische Kirche, auf ihre Mitarbeiter einzuwirken, dass sie auf eine Verjährung verzichten und damit auch länger zurückliegende Entschädigungen ermöglichen. Die Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, Christine Bergmann (SPD), soll in der Frage der Entschädigungen im nächsten Jahr Empfehlungen vorlegen.

Opfer brauchen bessere Anlaufstellen

Bergmann wiederholte ihre Forderung nach einer zentralen, ständigen Anlaufstelle für Opfer und mehr Unterstützung für die lokalen Beratungsstellen. Der Bedarf sei sehr hoch. Auch bei ihrer eigenen Stelle sieht sie – unabhängig von ihrer Person – die Notwendigkeit, dass sie dauerhaft eingerichtet werde. Bislang laufen Finanzierung und Konzept im Frühjahr aus. Aber zusehends meldeten sich aus dem familiären Bereich immer mehr Opfer zu Wort.

Die Regierung hatte den Runden Tisch Anfang des Jahres 2010 eingerichtet, nachdem immer mehr Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen Institutionen, wie Schulen, bekannt wurden. In dem Gremium, das bis Ende 2011 arbeiten soll, sitzen Vertreter aus Politik, Kirche und Verbänden.

Autorin: Sabine Faber (epd, kna, dpa, dapd)

Redaktion: Christian Walz