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Klagen Medien gegen die Platzvergabe?

29. April 2013

Bei der Neuvergabe der 50 festen Presseplätze für den NSU-Prozess, der am 6. Mai beginnen soll, sind mehrere große deutsche Printmedien leer ausgegangen. Sie prüfen jetzt eine Klage gegen das Vergabeverfahren.

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"Zuhörerraum besetzt" - Schild am Sitzungssaal 101 im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München (Foto: dpa/Andreas Gebert)
Bild: picture-alliance/dpa

Mehr als 300 Medienvertreter hatten sich um die 50 Plätze beworben, die beim NSU-Prozess  im Saal des Oberlandesgerichtes München für Journalisten vorgesehen sind. Bei einem Losverfahren regiert der Zufall. Und dieser wollte es, dass große und überregionale deutsche Tageszeitungen wie "Frankfurter Allgemeine", "Süddeutsche Zeitung", "Die Welt" und "Tagesspiegel" nicht aus dem Gerichtsaal berichten können. Auch die großen Nachrichtenagenturen Reuters und afp gingen ebenso leer aus wie die Printorgane "Zeit", "Stern" und "taz". "Die Welt", die "FAZ" und die "taz" kündigten bereits an, sie prüften juristische Schritte. Die "taz" teilte mit, man prüfe, ob man eine Videoübertragung für Journalisten erwirken könne. Für die rund 370 Tageszeitungen in Deutschland waren in den Lostöpfen acht der 50 Medienplätze reserviert.

Das Losverfahren war der zweite Versuch des Gerichts, die knappen Presseplätze gerecht zu verteilen. Im ersten Akkreditierungsverfahren waren alle türkischen und fast alle internationalen Medien bei der Vergabe der Presseplätze leer ausgegangen. Das sogenannte Windhundverfahren bei der Akkreditierung - die Vergabe der Plätze nach der Reihenfolge der Anmeldungen - war von Medien und Politikern heftig kritisiert worden.

Losverfahren sorgt für erneuten Ärger

Verfassungsgericht griff ein 

Nach einer Beschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" beim Bundesverfassungsgericht ordneten die Richter in Karlsruhe eine Korrektur an. Das OLG entschied sich daraufhin für eine völlig neue Platzvergabe per Losverfahren.

Die Plätze wurden dabei ausgeklügelt nach Mediengruppen aufgeteilt. So wurden für ausländische Pressevertreter zehn Sitze reserviert, darunter vier für türkische Medien. Unter anderem kamen "Sabah" und "Hürriyet" zum Zuge. Die Auslosung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit von einem Münchner Notar vorgenommen. Als Zeuge überwachte der frühere SPD-Spitzenpolitiker Hans-Jochen Vogel die Prozedur. Der 87-Jährige war bis 1972 Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt.

Am zentralen Problem der Öffentlichkeit des Prozesse hat das Losverfahren nichts geändert: Der Saal A101 des OLG ist nach allgemeiner Auffassung der Medien zu klein für den großen Andrang in dem spektakulären Verfahren, das zu den wichtigsten in der deutschen Nachkriegsgeschichte zählt.

Laute Rufe nach Videoübertragung

Neben den 50 Presseplätzen gibt es nur gut 50 Sitze für die übrige Öffentlichkeit. Immer wieder wird eine Videoübertragung in einen zweiten Saal verlangt. Der Senat lehnt das wegen rechtlicher Bedenken ab. Ein Versuch von Nebenklägern, eine solche Übertragungsweise per Verfassungsbeschwerde zu erzwingen, scheiterte am vergangenen Donnerstag.

In dem Verfahren muss sich die mutmaßlich einzige Überlebende der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" - NSU -, Beate Zschäpe, als Mittäterin der zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantworten, die der Gruppe zugeschrieben werden. Acht der Mordopfer hatten türkische Wurzeln. Einer der Getöteten hatte einen griechischen Migrationshintergrund. Zudem erschossen die Terroristen eine Polizistin.

Beate Zschäpe (Foto- Getty Images)
Beate ZschäpeBild: Getty Images

Der rechtsextreme Hintergrund der Mordserie war den Ermittllungsbehörden jahrelang verborgen geblieben - eine der größten Polizeipannen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Existenz der NSU-Zelle wurde erst durch ein Bekennervideo bekannt, das Zschäpe nach dem Tod der beiden mutmaßlichen Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verbreitete. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe angeklagt.

wl/kle/se/qu (dpa, afp, Phoenix)