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Oberlandesgericht bremst Bundeskartellamt

19. März 2004
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Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf für eine Liberalisierung des Strommarktes einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Bundeskartellamt hatte den Stadtwerken Mainz eine Preisobergrenze vorgeschrieben, wenn Konkurrenten das Stromnetz der Stadtwerke nutzen wollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, eine solche Vorschrift sei nicht zulässig. Es ist bereits das zweite Mal, dass das Düsseldorfer Gericht auf diese Weise das Kartellamt ausbremst. Die sogenannten Durchleitungsgebühren gelten als größtes Problem bei einer Liberalisierung des Strommarktes. Sie machen für Privatkunden häufig rund die Hälfte des Preises für den Strombezug aus.