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Politik

Auch Parlament muss über Brexit entscheiden

24. Januar 2017

Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor sie den Austritt des Landes aus der Europäischen Union erklärt. Das hat der Supreme Court in London entschieden.

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Grußbritannien EU Unterstützer vor dem Obestern Gericht in London
Das Eingangsportal des Supreme Court in London Bild: Getty Images/AFP/D. Leal-Olivas

Der EU-Austritt bedarf der Zustimmung des Parlaments

Die britische Regierung will das Austrittsverfahren aus der Europäischen Union nach Artikel 50 des EU-Vertrags bis Ende März in Gang setzen. Danach besteht eine Zweijahresfrist zum Abschluss der Verhandlungen mit der EU. Man sei über den Richterspruch enttäuscht, werde aber am Brexit-Zeitplan festhalten, machte ein Regierungssprecher in London deutlich. "Das britische Volk hat dafür gestimmt, die EU zu verlassen, und die Regierung wird das umsetzen", fügte er hinzu. Oppositionsführer Jeremy Corbyn von der Labour-Partei kündigte an, die geplante EU-Austrittserklärung nicht zu blockieren. "Labour respektiert den Ausgang des Referendums", sagte Corbyn.

Die elf Richter des Supreme Court bestätigten in dem Berufungsverfahren ein früheres Urteil mit einer Mehrheit von acht zu drei Stimmen. Der Vorsitzende Richter David Neuberger betonte, bei dem Urteil gehe es um rein rechtliche Aspekte.

Kein Mitspracherecht für Regionalparlamente

Die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland bekamen hingegen kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung. Schottland und Nordirland hatten sich beim Referendum im vergangenen Sommer mehrheitlich für den Verbleib in der Europäischen Union ausgesprochen.

Eigentlich wollte das Kabinett unter der konservativen Premierministerin Theresa May das offizielle Kündigungsschreiben nach Brüssel schicken, ohne das Parlament vorher zu befragen. Schließlich hätten die Bürger beim Referendum im vergangenen Juni schon mit Mehrheit für den Brexit gestimmt, argumentierte sie.

Großbritannien Gina Miller Urteil des Obersten Gerichts zu Brexit
Fondsmanagerin Gina Miller, die gegen die Regierung klagte, vor dem Gerichtsgebäude Bild: Getty Images/L. Neal

Dieses Vorgehen passte Teilen der Bevölkerung allerdings gar nicht, war doch der Volksentscheid für einen Ausstieg aus der EU äußerst knapp ausgefallen. So brachten einige Bürger, darunter die Investmentmanagerin Gina Miller, Klagen ein. 

Der Londonder High Court entschied dann im November, dass die Aktivierung von Artikel 50 des EU-Vertrags der Zustimmung des Parlaments bedarf. Dagegen hatte das May-Kabinett Berufung eingelegt.

se/jj (phoenix, dpa,rtr, afp)