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Oberstes Verwatungsgericht Polens fällt Entscheidung über Immobilienrückgabe an amerikanische Juden

10. Mai 2004
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Krakau, 8.5.2004, DZIENNIK POLSKI, poln.

Amerikanische Juden, die Erben polnischer Juden sind, sollen mit der Rückgabe der Immobilen in Polen, die ihren Vorfahren gehört haben, nicht rechnen, wenn sie von der amerikanischen Regierung eine entsprechende Entschädigung schon bekommen haben. Die Untersuchung der Tatsache, ob jemand tatsächlich Gelder dafür bekam oder nicht, gehört auf keinen Fall zu dem Aufgabenbereich der polnischen Regierung. Zu dieser Entscheidung kam am 5.5.2004 das polnische Oberste Verwaltungsgericht. Dieses Urteil bestätigt alle vorherigen Urteile zu diesem Thema und kann nicht mehr angefochten werden, weil das Oberste Verwaltungsgericht die höchste Instanz in Polen darstellt.

Im Jahre 1960 wurde zwischen der amerikanischen und der polnischen Regierung ein Abkommen geschlossen, nach dem alle Immobilien auf dem Gebiet Polens, die früher den Juden gehörten, die nach Amerika emigrierten, in das Eigentum des polnischen Staates übergehen. Für diesen Eigentumsverzicht hat die amerikanische Regierung eine Entschädigung an die Betroffenen oder an ihre Erben bezahlt. Die polnische Regierung gab damals für diese Entschädigungen 40 Millionen Dollar aus.

Nach der politischen Wende in Polen kamen jedoch einige der Erben zu der Ansicht, dass man trotz der Entschädigung versuchen solle, die verlorenen Immobilien wieder zu bekommen. Der Finanzminister wies jedoch alle diese Anträge ab, mit der Begründung, dass die Eigentumsübertragung unanfechtbar sei. Dann haben sich die Erben an das Oberste Verwaltungsgericht gewandt, das nach dem damaligen Recht die Entscheidungen des Obersten Gerichtes ändern konnte.

"Angesichts des Inhaltes des Abkommens zwischen Polen und den USA von 1960 ist der Mangel an Beweisen, ob eine Entschädigung tatsächlich ausbezahlt wurde oder nicht, ohne jegliche Bedeutung. Dabei ist allein die Tatsache entscheidend, dass solch eine Entschädigung zugesprochen wurde. Das Finanzministerium kann keine Beweise für die Auszahlung der Gelder vorlegen, weil das Ministerium in dieser Angelegenheit nicht die treibende Kraft war. Die finanzielle Abrechnung fand zwischen der damaligen Regierung der USA und der polnischen Regierung statt und dann zwischen der US-Regierung und den Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika", erklärte die Vertreterin des Finanzministeriums. (...)

Das Gericht vertrat dieselbe Auffassung: "Das Oberste Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Entscheidungen des Finanzministeriums richtig waren und dem geltenden Recht entsprachen. Diese Entscheidungen erwecken keine Zweifel im Hinblick auf Dokumente, die eine Auszahlung bestätigen", ist in diesem Urteil zu lesen. (...) (sta)