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Mindestlohn gegen "Lumpenproletariat"

12. Juli 2014

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Mindestlohn ab 2015 in Deutschland als "sinnvoll" gelobt. Besonders eine weitgehend unbeachtete Bevölkerungsgruppe könne davon profitieren.

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Symbolbild Mindestlohn
Bild: picture-alliance/dpa

Mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro gehe die Politik in Deutschland endlich ein Problem an, das bislang nur wenig bekannt sei, sagte OECD-Generalsekretär Angel Gurria in der "WirtschaftsWoche": "Dass es nämlich ein Lumpenproletariat gibt, einen sehr schlecht ausgebildeten und schlecht bezahlten Teil der Arbeiterschicht." Diese Menschen lebten und arbeiteten unter Bedingungen, die in Deutschland eigentlich nicht zu erwarten seien.

Bedenken, dass Geringverdiener nach Einführung des Mindeslohns noch mehr Probleme bei der Jobsuche bekommen könnten, wies Gurria zurück: "Jeden Cent, den diese Menschen mehr verdienen, werden sie ausgeben, um ihre Bedürfnisse zu decken." So würden der Privatkonsum und die Importe gestärkt.

Angel Gurria
Gurria: "Mindestlohn in Deutschland ist sinnvoll"Bild: AFP/Getty Images

Zeitungsverleger weiterhin unzufrieden

Dagegen bekräftigte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) seine Kritik am Mindestlohn. Bundesweit seien die Jobs von 16.000 Zustellern in Gefahr, sagte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff den "Ruhr Nachrichten". Die ausgehandelten Übergangsfristen griffen viel zu kurz. Und bei der Umstellung auf das Stundenlohn-Prinzip drohe "ein Bürokratiemonster".

Die Verlage stünden ab 2017 vor einer jährlichen Mehrbelastung von 220 Millionen Euro. "Das führt dazu, dass zwei Millionen Haushalte in Deutschland nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll mit Zeitungen beliefert werden können", so Wolff.

Der Bundesrat hatte am Freitag die Neuregelung beim Mindestlohn gebilligt. Damit müssen ab dem kommenden Jahr bundesweit 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden. Ausnahmen gibt es für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Zudem gelten für einige Branchen Übergangsregelungen. Für Zeitungsausträger darf der Lohn im kommenden Jahr 25 Prozent unter den 8,50 Euro liegen, 2016 noch 15 Prozent. Ab 2017 gilt der Mindestlohn dann auch in dieser Branche.

mak/kis (afp, rtr)