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Nur mit Auflagen

27. Februar 2008

Das höchste Gericht in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, hat die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern unter strengen Auflagen erlaubt. Der Richterspruch wurde unterschiedlich interpretiert.

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Symbolbild Online-Durchsuchungen
Eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen fehlte bisherBild: picture-alliance / dpa
Rechner von hinten
Darf der Staat in meinen privaten Rechner schauen?Bild: picture-alliance/ dpa

Dem am Mittwoch (27.2.2008) in Karlsruhe veröffentlichten Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Solche Punkte sind drohende Gefahren für Leib, Leben und Freiheit sowie Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten, heißt es in dem Urteil. Jenseits solcher existenzieller Bedrohungslagen sei eine staatliche Maßnahme grundsätzlich nicht angemessen, durch die "die Persönlichkeit des Betroffenen einer weitgehenden Ausspähung preisgegeben wird", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Die Maßnahme müsse zudem von einem Richter angeordnet werden. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Heimliche Durchsuchungen verboten

Die Lauschenden, eine Bronzeskulptur von Karl-Henning Seemann
Die Lauschenden, eine Bronzeskulptur von Karl-Henning SeemannBild: AP

Das dem Verfahren zugrunde liegende Gesetz zu Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) erklärte das Gericht wegen zahlreicher Fehler für nichtig. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze das Persönlichkeitsrecht. Geklagt hatten der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), zwei Anwälte, eine Journalistin und ein Mitglied der Links-Partei.

Neues Grundrecht beschrieben

Gerichtspräsident Papier sagte, die Entscheidung weise über den konkreten Fall hinaus. Das Bundesverfassungsgericht stelle erstmals fest, dass es ein "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" gebe. Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne "weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen".

Das neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos. "Eingriffe können sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein."

"Schallende Ohrfeige"

Der Grünen-Rechtspolitiker Volker Beck sagte, das Gericht habe dem für das NRW-Gesetz zuständigen FDP-Minister Ingo Wolf aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, eine schallende Ohrfeige erteilt. "Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen".

FDP-Parteichef Guido Westerwelle bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als einen "Meilenstein der Rechtsgeschichte für Freiheit und Bürgerrechte". Das Gericht stoppe mit seinem Urteil "die Aushöhlung der Privatsphäre".

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) begrüßte ebenfalls die Entscheidung, Online-Durchsuchungen nur unter strengsten Auflagen anordnen zu können. "Das Vorhaben war von Anfang an juristisch fragwürdig", sagte Vorstandsmitglied Thomas Dreesen. Eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt.

Bundesregierung plant Gesetz

Innenminister Schäuble erklärte in Berlin, das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt. Er werde die Einführung der Online-Durchsuchung nun rasch vorantreiben. "Unter engen Voraussetzungen sind Online-Durchsuchungen möglich zur Abwehr schwerer Gefahren", fasste er den Richterspruch zusammen. Er betonte, dass diese nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz kommen solle.

Nach dem Urteil hält der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Umsetzung der Regierungspläne dazu für zweifelhaft. Es sei fraglich, ob die Koalition nach diesen strengen Vorgaben überhaupt ein Gesetz für den Zugriff auf die PC-Dateien formulieren könne, sagte Schaar. "Der Teufel sitzt hier im Detail." Auch andere Zugriffe der Ermittler auf Computerdaten wie die Beschlagnahme ganzer Festplatten gerieten nun auf den Prüfstand. Die Vorratsdatenspeicherung sei jetzt noch bedenklicher. Das Bundesverfassungsgericht will im März seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die massenhafte Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetdaten für ein halbes Jahr verkünden. (kas)