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Pakt soll stabil bleiben

13. Juli 2004

Der Europäische Gerichtshof hat den Stabilitätspakt gestärkt. Die Richter kippten einen Beschluss der EU-Finanzminister, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte.

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Eichel muss seinen Haushalt in den Griff kriegenBild: AP

Wegen Verstoßes gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt drohen Deutschland und Frankreich nun möglicherweise doch Sanktionen. Eine Aussetzung des Defizitverfahrens durch den EU-Ministerrat vom November 2003 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag (13.7.2004) auf. Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Diesen Beschluss der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht. Nach dem Urteil muss der Ministerrat nun neu entscheiden.

Worüber wurde verhandelt?

Die Europäische Kommission hatte gegen Deutschland und Frankreich ein so genanntes Defizitverfahren eingeleitet, nachdem beide Staaten mehrfach die im Stabilitätspakt für die öffentlichen Haushalte vorgesehene Obergrenze der erlaubten Neuverschuldung von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschritten hatten. Im November 2003 forderte die Kommission Auflagen für die Haushaltsführung in Paris und Berlin. Dies wurde nach hitzigen Diskussionen aber von den EU-Ministern zurückgewiesen.

Wie nun der EuGH entschied, muss der Ministerrat zwar nicht den von der Kommission vorgeschlagenen Sanktionen folgen. Er darf den Ländern zum Beispiel längere Fristen einräumen, um das Defizit abzubauen. Nicht zulässig sei es aber, das Defizitverfahren völlig auszusetzen, urteilten die Richter. In letzter Konsequenz drohen hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Milliarden Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Der Euro-Stabilitätspakt

Der Stabilitätspakt soll sicherstellen, dass der Euro auf Dauer eine harte Währung bleibt. Im Vertrag von Maastricht waren zwar die Regeln für die Aufnahme in den Euro-Club festgelegt worden. Doch die Vorschriften für die Einhaltung nach dem Start der Währungsunion blieben vage. Unter dem Druck des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel (CSU) wurde nach langen Verhandlungen im Dezember 1996 der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen. Zentraler Punkt ist die Verpflichtung der Staaten, mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt einzuhalten. Die Staaten müssen jährlich in Brüssel die mittelfristige Haushaltssituation erläutern.

Für Länder, deren Haushaltsdefizit längere Zeit drei Prozent des BIP überschreitet, sind im Kern hohe Bußgelder vorgesehen. Die Strafe beträgt je nach Höhe der Überschreitung 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP. Lange wurde um Ausnahmen gerungen. Strafen werden nicht fällig, wenn es unvorhersehbare Ereignisse gibt wie Naturkatastrophen oder eine schwere Rezession mit einem Rückgang des BIP um mehr als zwei Prozent in einem Jahr. Die EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen am 19. Juni 2004, in den Anhang der neuen EU-Verfassung eine Erklärung zum Stabilitätspakt aufzunehmen. Darin werden die Staaten aufgerufen, in guten wirtschaftlichen Zeiten Budgets mit Überschüssen zu erzielen. Die neue Verfassung muss noch in den Mitgliedstaaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann. (arn)