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Parlamentsausschuss fordert Strafverfahren gegen Präsident Kutschma

30. Juli 2003

– Auch jetziger Parlamentsvorsitzender soll an Ermordung des Journalisten Gongadse beteiligt gewesen sein

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Köln, 30.7.2003, DW-radio / Ukrainisch

Der Untersuchungsausschuss des Obersten Rates der Ukraine, der sich mit den Ermittlungen in den Mordfällen der Journalisten Georgij Gongadse und Ihor Aleksandrow befasst, wird beantragen, die Amtsenthebung von Präsident Leonid Kutschma auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen. Das gab am Dienstag (29.7.) in Simferopol der Vorsitzende des Ausschusses, Hryhorij Omeltschenko, bekannt. Es berichtet Walentyn Karajwan:

Hryhorij Omeltschenko zufolge ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass an der Entführung und Ermordung des Journalisten Georgij Gongadse vier Staatsvertreter beteiligt waren: Präsident Leonid Kutschma, der ehemalige Leiter des Präsidialamtes und heutige Parlamentsvorsitzende Wolodymyr Lytwyn, der ehemalige Innenminister und heutige Leiter der Steuerverwaltung Jurij Krawtschenko und der ehemalige Leiter des Sicherheitsdienstes der Ukraine und heutige Abgeordnete Leonid Derkatsch. Im Vorgehen der hochrangigen Amtspersonen sieht der Ausschuss Hinweise auf eine Straftat nach Teil 3 des Artikels 146 des Strafgesetzbuches der Ukraine. Hryhorij Omeltschenko zufolge votierte der Ausschuss einstimmig für den Beschluss, die Generalstaatsanwaltschaft dazu aufzufordern, auf Grundlage dieses Gesetzesartikels ein Strafverfahren gegen jene Personen zu eröffnen. Der Abgeordnete sagte ferner, der Journalist Georgij Gongadse sei von einer Sondereinheit der Miliz, die Jurij Krawtschenko persönlich unterstellt gewesen sei, entführt und ermordet worden. Hryhorij Omeltschenko erklärte auch, dass Leonid Kutschma und Leonid Derkatsch den Anschlag auf den Abgeordneten Oleksandr Jelaschkewytsch, der zurzeit politisches Asyl in den USA genießt, organisiert hätten. Der Ausschussvorsitzende betonte, dass alle Unterlagen in diesen Fällen bereits vor einem halben Jahr der Generalstaatsanwaltschaft übergeben worden seien. Generalstaatsanwalt Wjatscheslaw Piskun habe jedoch bislang noch nicht darüber entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet werden soll, was, so Hryhorij Omeltschenko, gegen die Rechtsnormen verstoße. (MO)