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Pendlerpauschale gilt wieder in voller Höhe

9. Dezember 2008
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Den rund 20 Millionen Pendlern in Deutschland stehen beträchtliche Steuererstattungen ins Haus. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Dienstag die Abschaffung der Pendlerpauschale für grundgesetzwidrig und setzte sie vorerst ungeschmälert wieder in Kraft. Die Bundesregierung reagierte umgehend und garantierte sie für die Jahre 2007 bis 2009 wieder in voller Höhe von 30 Cent ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg. Eine neue Gesetzesregelung wird erst für 2010 angestrebt. Die Rückerstattung für 2007 soll bis Ende März bei den Betroffenen sein.